Lohnfortzahlung während Krankheit, Urlaubsanspruch
Fragestellung
Sehr geehrte Experten,
3,5 Monate war ich bei einer Zeitarbeifirma in vollzeit beschäftigt (35 Stunden Woche, BAP Tarifwerk). Wie viele Urlaubstagen steht mir zu? Die Firma behauptet nur 5.
Im Vertrag vereinbart war, dass ich zum Grundlohn einen Zuschlag bekomme. z.B. 10 Euro Stundenlohn plus 3 Euro Zuschlag. Die Firma zahlte Zuschlag nur für die gearbeitete Tage, nicht für Kranken- und Urlaubstage. Ist das korrekt?
Danke für Ihr Kommentar
Mit freundlichen Grüßen
Ratsuchende
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
laut dem Tarifvertrag BAP, der nach dem Arbeitsvertrag anwendbar ist, hat ein Arbeitnehmer im ersten Beschäftigungsjahr Urlaub von 24 Arbeitstagen (§ 11 MTV BAP). Zudem verweist der Manteltarifvertrag für den Urlaubsanspruch innerhalb der ersten 6 Monate auf das Bundesurlaubsgesetz. Nach § 5 BUrlG bekommen Sie pro vollen Monat (01. - 30.) Arbeit ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs, also pro Monat 2 Tage.
Wenn Sie also volle 3 Monate gearbeitet haben, also jeweils vom ersten bis zum 30. bzw. 31. eines Monats, wie von Ihnen beschrieben im Mai, Juni und Juli, dann stehen Ihnen 2 Urlaubstage pro Monate zu, insgesamt also 6 Tage.
Der Manteltarifvertrag enthält in § 13 auch Vorschriften zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Demnach sind zum durchschnittliche Arbeitsverdienst auch Zuschläge zu zahlen (§ 13.2 und 3 des MTV).
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Falls Sie noch Nachfragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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können Sie bitte Ihren Arbeitsvertrag zur Verfügung stellen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für den Arbeitsvertrag. Ich müsste noch genau wissen von wann bis wann(Datum) sie exakt beschäftigt waren.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Mit freundlichen Grüßen
Kutorski
danke für Ihre ausführliche Antwort. Könnten Sie mir noch erläutern: Für 14 gearbeitete Tage im August steht mir kein Urlaubstag zu? Und: währen des Urlaubs sind die vereinbarte zum Grundlohn Zuschläge fällig oder nicht?
Mit Freundlichen Grüßen
Kutorski
Urlaub gibt es nur für volle Monate, § 5 Abs. 1 BUrlG.
Die Zuschläge müssen gezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass