Kündigung während Krankschreibung wegen Burnout
Fragestellung
Hallo Frau Jacobi,
ich bin seit heute wegen angehendem Burn-Out krank geschrieben. Seit 11 Jahren bin ich im öffentlichen Dienst als Kinderpflegerin in der gleichen Einrichtung einer Gemeinde beschäftigt. Nun ist meine Frage wie ich am Besten vorgehe? Auf Grund vom Fachkräftemangel wird ein Aufhebungsvertrag nicht in Frage kommen. Wann soll ich am Besten kündigen? Und vorallem wie? Aus dem Krankenstand heraus oder ergeben sich da irgendwelche Probleme? Je länger ich warte, desto länger zieht sich meine Kündigungsfrist. Ich möchte und kann auf keinen Fall mehr in die Arbeit zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Silke Jacobi
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten möchte:
Es ist möglich und zulässig, aus dem Krankenstand heraus selbst zu kündigen. Es gelten dann die üblichen Kündigungsfristen und Formvorschriften, also insbesondere, dass die Kündigung schriftlich und unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen muss.
Trotzdem gibt es bei einer Kündigung aus dem Krankenstand heraus mehrere Dinge, die man beachten muss und die man ggf. vorher abklären sollte.
Kündigen Sie während Sie krank sind, haben Sie während der Kündigungsfrist den normalen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen.
Wird aber das Arbeitsverhältnis durch die Eigenkündigung vor Ablauf dieser sechs Wochen beendet, endet ab diesem Zeitpunkt auch die Entgeltfortzahlung und es muss Krankengeld von der Krankenkasse bezogen werden. Hier kann es passieren, dass die Krankenkassen bei der Bewilligung „Probleme“ machen, da man durch die Kündigung quasi seinen Anspruch auf Entgeltzahlung selbst verkürzt und damit vorzeitig Krankengeld verlangt, was dann als Schädigung der Krankenkassen interpretiert werden kann.
Nur wenn mit ärztlichen Attesten ausreichend nachgewiesen wird, dass ein Abwarten mit der Kündigung medizinisch nicht mehr länger zu verantworten war, erkennen die Krankenkassen meist einen früheren Bezug von Krankengeld an.
Ein weiteres Problem ergibt sich dann, wenn durch die Eigenkündigung aus dem Krankenstand heraus eine Arbeitslosigkeit folgt. Schon bei der normalen Eigenkündigung kann das Arbeitsamt eine Sperre von bis zu 12 Wochen verhängen, da die Arbeitslosigkeit selbst durch die Kündigung herbeigeführt wurde.
Befinden Sie sich im Krankenstand, stehen Sie zudem für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, was dazu führen kann, dass neben einer möglichen Sperre wegen der Eigenkündigung auch wegen der Krankheit kein Bezug von Arbeitslosengeld möglich ist und Sie auf das Krankengeld verwiesen werden. Hier kann sich wieder der Kreis mit den Krankenkassen schließen, sodass Sie unter Umständen um Ihr Krankengeld kämpfen müssen, was sicherlich psychisch sehr belastend werden kann.
Eine Kündigung aus dem Krankenstand heraus ist damit zwar möglich, kann jedoch zu spürbaren finanziellen Nachteilen und erheblichen Problemen bzw. Nachforschungen bei der Krankenkasse und / oder dem Arbeitsamt führen.
An die ärztlichen Atteste, die die absolute Notwendigkeit einer Kündigung nachweisen sollen, werden teils hohe Anforderungen gestellt. Meist erfolgt eine solche ärztliche Empfehlung erst nach längerer Krankheitsdauer oder Krankschreibung, wenn abzusehen ist, dass eine Besserung des Gesundheitszustands nicht mehr zu erwarten ist oder eine akute Gefahr der erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustand zu besteht.
Eine Kündigung aus dem Krankheitsstand heraus sollte daher nur die letzte Möglichkeit sein, wenn es gar nicht anders geht.
Die bessere Lösung würde daher wohl die fristgerechte Kündigung sein, wenn Sie wieder gesund sind. Dann vermeiden Sie die Problematik mit der Entgeltfortzahlung bzw. dem Krankengeld. Allerdings droht auch dann wieder die Sperre des Arbeitslosengeldes, wenn es nicht zwingende Gründe für die Eigenkündigung gibt.
Diese dringenden oder zwingenden Gründe könnten u. U. wiederum mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden, wenn sich daraus ergibt, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses Ihrer Gesundheit erheblich schadet oder sich eine bestehende Erkrankung massiv verschlimmert würde.
In manchen Fällen, vor allem wenn die krankheitsbedingten Fehltage erheblich zunehmen, kann ein Gespräch mit dem Arbeitgeber helfen, der möglicherweise dann doch einem Aufhebungsvertrag zustimmt (der auch nicht ohne Risiken ist) oder der dann zustimmt, den Arbeitnehmer zu kündigen. Allerdings muss in diesen Fällen auch wieder bedacht werden, dass z. B. ein Aufhebungsvertrag Probleme beim Arbeitsamt bereiten kann und dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber sich möglicherweise für die berufliche Zukunft negativ auswirken kann.
Eine fristlose Kündigung wird von vorherein ausscheiden, da diese nur als Ausnahme begründet ist, wenn jedes weitere Zuwarten mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre. Das ist nur in den wenigsten Fällen ausreichend zu begründen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine konkrete Empfehlung, wie Sie sich nun am besten verhalten sollten und wie Sie kündigen sollten, schon aus haftungsrechtlichen Gründen nicht gegeben werden kann. Eine Kündigung ist immer ein erheblicher Schritt, der gut bedacht sein will und bei dem individuell die Risiken abgewogen werden müssen.
Um Ihre Verhandlungsposition zu verbessern und Probleme mit der Krankenkasse und möglicherweise dem Arbeitsamt zu verringern, sollte – wenn möglich – die Kündigung nicht aus dem Krankenstand heraus erfolgen.
Bevor Sie kündigen, sollten Sie zudem mit Ihrem Arzt sprechen, inwieweit er eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses für medizinisch notwendig hält und ihn ggf. um eine entsprechende ärztliche Bescheinigung bitten.
Je nach dem Verhältnis zum Arbeitgeber kann es auch hilfreich sein, vor einer Kündigung ein vertrauliches und ehrliches Gespräch zu führen, um so evtl. eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel und ohne erhebliche Nachteile ist.
Eine Beratung bei der Krankenkasse vor der Kündigung – vor allem wenn Sie aus dem Krankenstand heraus kündigen wollen – und ggf. auch beim Arbeitsamt kann ebenfalls nützlich sein, um drohende Probleme von Anfang an zu erkennen bzw. zu vermeiden.
Eine weitere Empfehlung ist, dass Sie jetzt nicht überstürzt eine Entscheidung treffen, sondern vielleicht die Dauer der Krankschreibung nutzen, um sich wie oben beschrieben zu informieren und beraten zu lassen. Je besser Sie sich im Vorfeld informieren und je besser Sie Ihre Kündigungsgründe z. B. durch ärztliche Atteste belegen können, desto geringer werden die Probleme im Falle einer Eigenkündigung sein.
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage damit verständlich beantwortet. Bei Verständnisfragen kontaktieren Sie mich gern noch einmal über die Kommentarfunktion auf diesem Portal.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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