Kündigungsschreiben eines Gesellschafters einer GmbH
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich bin Gesellschafter einer GmbH mit 1/3 des gezeichneten Stammkapitals.
Ich möchte zum Jahresende diesen Gesellschafteranteil kündigen.
Im Gesellschaftervertrag ist explizit festgehalten, daß der Anteil ohne Gründe zum Jahresende gekündigt werden kann und zum 31.12. des darauf folgdenden Jahres wirksam wird.
Meine Frage/Anforderung:
Zum einen benötige für diese Kündigung ein Musterformular zusätzlich die Frage was genau im Kündigungsschreiben benannt werden, damit hier keine Formfehler zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Insbesondere kann diese kündigung einen formlosen Aufbau haben.
Mit freundlichen Grüßen
F. W.
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Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Guten Tag,
die Kündigungserklärung ist als solche alles andere als kompliziert. Ich kann Ihnen gerne ein generelles Muster zur Verfügung stellen. Allerdings wäre es sinnvoller, wenn Sie mir die aktuelle Satzung der Gesellschaft zur Verfügung stellen könnten. Sie haben im GmbH-Recht zahlreiche Möglichkeiten vom Gesetz abweichende Regelungen zu treffen, was bereits damit losgeht, dass in der Satzung ein Empfänger der Kündigungserklärung definiert sein könnte.
Weiter macht es Sinn bereits die Themen "Rückgabe der Anteile" sowie "Zahlung einer Abfindung" in der Kündigung sauber angesprochen sind. Auch insoweit wären die Satzungsregelungen maßgeblich.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Kromer
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72654 Neckartenzlingen
Tel. 07127 349 - 1208
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Parallel kann ich den GS-Vertrag einscannen und Ihnen für die Prüfung der zusätzlichen Punkte zumailen.
VG W.
wenn Sie mir den Gesellschaftsvertrag zukommen lassen, dann würde ich diese Punkte direkt in dem Kündigungsschreiben adressieren, was auch absolut üblich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
VG W.
Vielen Dank für die Satzung. Dies war dahingehend sehr wichtig, als hier doch etwas speziell ist. Die Kündigung muss gegenüber allen anderen Gesellschaftern ausgesprochen werden.
Gem. Satzung ist weiterer Gesellschafter nur eine andere GmbH, so dass die Kündigung dieser gegenüber zu erklären ist. Insofern wäre die Geschäftsführung dieser GmbH anzuschreiben.
Wenn es so wäre, dass die andere GmbH auch vollständig von Ihnen gehalten wird, dann könnten Sie den zweiten Abschnitt meines Musters auch wieder streichen und sich allein auf die Kündigung beschränken.
Alle weiteren Themen ergeben sich dann erst, nachdem der verbleibende Gesellschafter dann der Kündigung anschließt oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
vielen Dank für das Dokument. Für das Kündigungsschreiben reicht das erstmal. Dann warte ich jetzt ab, was vom verbleibenden Gesellschafter an Rückantwort kommt. Danach würde ich mich nochmal bei Ihnen melden, um zu Klären ob Sie mich bei der Abwicklung bzgl. Anteilsauszahlung usw. unterstützen können. In dem Zusammenhang würde ich dann die Info benötigen, welche Aufwände für ein Mandat bei Ihnen anfallen würden.
Mit freundlichen Grüßen
F. W.