Kündigung Mietvertrag
Fragestellung
Mietverhältnis besteht seit 2012. Es handelt sich um einen Standardmietvertrag, in wir (Mieter) für 36 Monate die Kündigung des Mietverhältnisses ausschließen.
Nun haben mein Mann (lebt in der Schweiz, also nicht im gemeinsamen Haushalt hier in Deutschland) und ich uns getrennt, daher verändert sich meine finanzielle Situation und ich kann die Kosten für das Haus nicht mehr tragen (d.h. das Heizöl für das Haus muss eigenständig durch uns Mieter beschafft werden, und diese Kosten kann ich nicht mehr tragen - es häufen sich bereits unbezahlte Rechnungen, die aktuelle Mietsituation ist def. nicht mehr tragbar).
Ferner habe eine Arbeitsstelle gefunden, die über 300km vom aktuellen Wohnort entfernt ist und somit ist die tägliche An-/Abreise nicht zumutbar. Am aktuellen Wohnort war es mir nicht möglich eine Arbeitsstelle zu finden (Dorf mit unter 500 Einwohnern, nächster Ort wird nur 2 x täglich mit einem Bus angefahren und ich habe selbst weder Führerschein noch Auto, kann also auch keine Arbeitsstelle im nächsten Ort annehmen). Die zuvor benannte Arbeitsstelle kann ich am 01.08.2013 beziehen.
Ist es richtig, dass ich durch die Aufnahme der genannten Arbeit ein Sonderkündigungsrecht habe, durch das der Kündigungsverzicht im Mietvertrag aufgehoben wird? Wenn dies so ist, wie lang ist die sich dadurch ergebende Kündigungsfrist?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühen. Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen.
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Basis Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten darf:
Ein Sonderkündigungsrecht besteht aus den von Ihnen genannten Gründen nicht. Weder die Trennung, noch der Arbeitsplatz in der Ferne stellen einen Grund für eine Aufhebung des Kündigungsverzichtes dar, da diese Punkte allein in Ihren Risikobereich fallen und der Vermieter nicht dafür "bestraft" werden darf, dass sich Ihre Lebensumstände geändert haben.
Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein berufsbedingter Umzug das Recht begründet, dem Vermieter einen geeigneten Nachmieter anzubieten und, sofern der Vermieter diesen ablehnt, mit 3-monatiger Frist zu kündigen. Einen geeigneten Nachmieter, der über ein festes Einkommen verfügt und die Miete zahlen kann, darf der Vermieter nur ablehnen, wenn in dessen Person Gründe vorliegen, die eine Nachvermietung unzumutbar machen - z.B. also wenn der vorgeschlagene Nachmieter den Vermieter verbal oder tätlich angreifen sollte etc.
Sie müssten allerdings konkret einen Nachmieter finden und dem Vermieter vorschlagen können.
Finden Sie keinen Nachmieter, sind Sie bis zum Ablauf des Kündigungsverzichtes an den Vertrag gebunden.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit der Untervermietung. Die Trennung und der Arbeitsplatzwechsel begründen ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung. Wenn Sie also einen Untermieter finden, der bereit wäre, für die Restlaufzeit des Vertrages als Ihr Untermieter zu fungieren, können Sie diesen ebenfalls dem Vermieter vorschlagen - lehnt er ab, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit 3-Monatsfrist.
Sollten Sie weder Untermieter noch einen Nachmieter finden, sehe ich keine Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung. Bitte beachten Sie aber: Wenn Sie als Eheleute beide Mieter der Wohnung sind, schulden Sie auch beide weiterhin die Miete. Sie können dann von Ihrem Mann im Innenverhältnis dessen Mietanteil verlangen und müssen nicht alleine für die Miete aufkommen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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