Kontopfändung, obwohl die angegebene zahlfrist nicht abgelaufen ist.
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Selbstständig. Für ein Angestellten sind Beiträge an die Krankenkasse offen. Ich hatte im Januar ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt. Am Montag wollte ich Geld auf das Geschäftskonto einzahlen und die Karte wurde aus Sicherheitsgründen eingezogen. Nach dem Telefonat mit meinem Bankbetreuer erfuhr ich, dass eine Kontopfändung vorliegt, obwohl bei mir kein Schreiben eingegangen ist oder ein Pfändungsbescheid. Im Telefonat mit der Dame von der Krankenkasse erfuhr ich, dass das Sepa-Lastschriftmandat nie angekommen sei, aufjedenfall würden Sie keine Angaben im Computer finden. Ich bat sie mir dieses nochmals per Email zu zu schicken, damit ich jenes zum 2.Mal umgehend ausfüllen und zurück schicken könnte. Auch wurde ein Mahnbrief vom 17.03.2017 von der Krankenkasse geschrieben mit einer Zahlfrist von 7 Tage (24.03.2017) bevor eine Pfändung eingeleitet werden soll. Wie kann es sein, dass vor dieser Frist, ohne Pfändungsbescheid eine Sperrung meines Geschäftskonto vorliegt?
Dazu ergibt sich ein folgendes Problem, die Lastschriftmandate die in den letzten 4 Tagen nicht von meinem Konto abgehen konnten und somit Mahnkosten nach sich ziehen.
Ich habe der Dame auch das Schreiben vom 17.03.2017 zugesandt und warum das Unternehmen ihre eigene Frist nicht einhält, dazu kam aber keine Reaktion.
Mit freundlichen Grüßen
K. P.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Verhalten der BKK ist in der Tat nicht nachvollziehbar:
Zwar kann die Zwangsvollstreckung (und damit auch die Kontopfändung) eingeleitet werden, wenn die Vollstreckungsvoraussetzungen
Titel, Klausel, Zustellung
vorliegen, wobei der Krankenkasse noch besondere Erleichterungen zugesprochen werden.
Hier hat die BKK aber mit Schreiben vom 17.03.2017 eine Frist eingeräumt und erklärt, dass erst danach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geprüft werden.
Aufgrund dieses Schreibens hätte dann die Kontopfändung (wenn diese die gleiche Sache betrifft!) nicht erfolgen dürfen.
Setzen Sie sich daher mit der BKK in Verbindung und fordern Sie diese auf, die Kontopfändung unverzüglich aufzuheben und Ihnen einen entsprechenden Nachweis der Freigabeerklärung gegenüber der Bank zukommen zu lassen. Die Frist kann kurz sein und sollte dann auch nur einige Stunden betragen.
Liegt die Freigabe nicht vor, sollten Sie beim Amtsgericht unverzüglich nach Fristablauf persönlich mit allen Unterlagen erscheinen und dort dann im Wege der einstweiligen Verfügung die Kontofreigabe beantragen.
Sofern durch die nicht gerechtfertigte Pfändung Ihnen ein finanzieller Schaden nachweisbar entstanden ist, werden Sie Schadenersatzansprüche geltend machen können.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank für die Antwort. Ja es geht nur um diese Sache/Summe, die auch im Mahnschreiben vom 17.03. gefordert wurde, da nur ein Arbeitnehmer bei dieser Krankenkasse versichert ist.
Was für Unterlagen müsste ich denn bereithalten, für den Fall der Fälle? Ich habe nun ein Schreiben (E-Mail und Einschreiben) aufgesetzt mit der Forderung der unverzüglichen Aufhebung und der Freigabeerklärung. Unterlagen habe ich nur das Mahnschreiben vom 17.03.2017. Aufgrund das meine Ec-Karte eingezogen wurde und ich die Bank angerufen habe, um die Gründe zu erfahren, hat die Bank mich ja erst über diese Pfändung unterrichtet, und als der Herr mir gesagt hat, dass ich im Vorfeld ja ein Pfändungsbescheid bekommen haben müsste und ich mich gegebenfalls mit der Krankenkasse in Verbindung setzen sollte. Ich habe dann das besagte Mahnschreibenschreiben im Briefkasten gefunden und daraufhin habe ich mich mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt, da ich im Januar der BKK schon ein Sepa-Lastschriftmandat zugeschickt hatte und wie das angehen kann, das eine Kontopfändung vorliegt mit einem Lastschriftmandat und ohne mich vorher in Kenntnis zu setzen und obwohl das Mahnschreiben ja eine Frist gesetzt hat, die erst morgen abläuft. Darauf meinte die Damen nur, es ist kein Mandat auffindbar und hat mir ein neues per Email geschickt, was ich ihr gestern sofort zurückt geschickt habe und zu dem Brief und der Frist konnte sie mir auch keine Erklärung geben.
Seit dem 17.03. wurden alle anderen Lastschriftmandate vom Finanzamt/ Lieferanten etc zurück gebucht, da die Buchungen ja fehlgeschlagen sind, wegen der Sperrung des Kontos.
D.H. ich werde Mahngebühren zahlen müssen an alle diese Unternehmen/Institutionen.
Unterlagen gibt es ebend nur dieses Schreiben und sonst nur Telefonate mit der Bank und der Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
K. P.
die Emails und das Schreiben sollten Sie mitnehmen; sofern vorliegend, eine Bestätigung der Bank über die Pfändung. Gibt es dort nur Telefonate, werden Sie beim Amtsgericht an Eidesstatt dann erkläeren können, dass die Pfändung vorliegt.
Nach der Aufhebnung der Pfändung müssen dann alle entstandenen Kosten einzeln beziffert werden. Diese können dann als Schadenersatz geltend gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
K. P.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle