Schweigepflicht/Datenschutz
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich in ständigen Streitigkeiten mit dem Vater meines Sohnes, da dieser seinen Unterhaltszahlungen nicht regelmäßig nachkommt. Den letzten ausstehenden Unterhalt von zwei Monaten konnte ich mit Hilfe eines Anwalts und einer Kontopfändung einfordern, da der Beistand des Jugendamtes seit fünf Monaten untätig ist bzw. unfähig. Mein Anwalt teilte mir mit, dass der Betrag durch jemand anderen beglichen wurde, der sich kurze Zeit später als der Freund der Schwester des Kindsvaters herausstellte. Ich stellte die Schwester des Kindsvaters zur Rede, warum denn bitte ein Dritter der überhaupt nichts mit meinem Sohn zu tun hat für ihn zahlt.
Der genaue Wortlaut ihrer Nachricht an mich ist:
"Vor der Zahlung hat sich Felix mit den Gegebenheiten auseinandergesetzt. Er hat sich auch von seinen Kollegen in der Polizei beraten lassen.
Auch sein regelmäßiger Umgang mit anderen Jugendämtern hat ihn zu der Entscheidung bewogen."
Leider habe ich nichts vergleichbares im Internet finden können.
Darf er sich als außenstehende Person überhaupt mit der Sachlage befassen?
Der Vater und ich streiten ständig über unsere Anwälte wegen verschiedenster Dinge, es gibt einen Gerichtsbeschluss der den Umgang regelt und das Jugendamt ist mit der Vorschusskasse und der Beistandschaft involviert. Darf sich ein Dritter damit befassen, da sämtliche Unterlagen auch private Daten von mir enthalten?
Vor allem vor dem Hintergrund, dass dieser Mensch auch noch Polizist ist und ganz andere Möglichkeiten hat um auf Informationen zuzugreifen frage ich mich, darf er überhaupt als vollkommen außenstehende Person auf Arbeit über etwas so privates von jemand sprechen und sich "beraten" lassen? Mir ist ja völlig unbekannt in welchem Ausmaß Informationen seitens des Vaters, was auch meine Person betrifft, weitergegeben wurden.
Mit freundlichen Grüßen
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09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Würde Herrn Schulte jederzeit weiterempfehlen.
MfG
Schulte
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt