Kindes Unterhalt neu berechnen
Fragestellung
Vielen Dank für Ihr Angebot, welches ich hiermit gerne annehme. Bitte kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, um die Details abzustimmen.
Kontaktdaten:
052222398493
S.@gmx.de
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Meine ursprüngliche Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein monatliches Nettoeinkommen betrug in den letzten 12 Monaten 1.829.41 €.
Was die Mutter meiner Tochter verdient weiß ich nicht (werde ich auch nicht erfahren)
Sonstige Einkommen oder sonst etwas habe ich nicht, wobei ich ganz normal als Angestellter arbeite.
Meine Kinder:
Tochter Chayen 15 Jahre alt Geb. 23.11.03 (lebt bei der Mutter)
Sohn Rocco noch 7 Jahre alt Geb. 04.04.11
Sohn Kjell noch 5 Jahre alt Geb. 11.08.13
Sohn Tayo 2 Wochen alt Geb 02.01.19
Ich hoffe das Reicht ihnen als Angaben um mir bei der Berechnung des Unterhalts meiner Kinder zu helfen.
MfG P.S.
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Ihr Angebot:
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich berechne Ihnen den nach Ihren Angaben geschuldeten Kindesunterhalt.
Mit den besten Grüßen
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich berechne den von Ihnen für das bei der Kindesmutter lebende Kind aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:
Aufgrund meiner Nachfrage stellt sich die Situation so dar, dass Sie lediglich gegenüber einem Kind barunterhaltspflichtig sind, gegenüber den bei Ihnen lebenden Kindern erbringen Sie Naturalunterhalt.
Für die Berechnung des von Ihnen für ein Kind zu zahlenden Barunterhaltes gilt Folgendes:
Sie haben ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1.829 €, wovon 5 % berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen sind, was zu einem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen von 1.737,00 € führt.
Mit diesem Betrag sind Sie in der 1. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle einzuordnen.
Der Tabellenunterhaltsbetrag für ein 15-jähriges Kind beträgt danach 476,00 €.
Da die Kindesmutter das Kindergeld erhält, ist die Hälfte davon zu Ihren Gunsten abzuziehen, was zu einem zu zahlenden Barunterhalt von (476 - 102 =) 374.- Euro führt. Diesen Betrag haben Sie an die Kindesmutter zu zahlen.
Sie haben damit selber für sich und Ihre jetzige Familie zur Verfügung:
Nettoeinkommen 1.829.-
Zuzüglich Kindergeld 618.-
Abzüglich Barunterhalt 374.-
Bleiben für Sie 2.073.-
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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da bei der letzten Berechnung ohne den kleinsten schon weniger raus kam...
so nun Geld für nichts ausgegeben...
um schade dann muss ich wohl doch wieder zu einem Anwalt vor Ort gehen...
zunächst einmal ist das hier kein Wunschkonzert, und Sie können nicht eine bestimmte Art der Beratung verlangen, insbesondere kein Wunschergebnis.
Sie sind gegenüber nur einem Kind zur Zahlung verpflichtet, die bei Ihnen lebenden Kinder haben keinen Zahlungsanspruch, sondern einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dafür stehen Ihnen, nach Zahlung des Barunterhaltes für das nicht bei Ihnen lebende Kind über 2.000.- € zur Verfügung.
Ich sehe da keinen Mangelfall.
Mit freundlichen Grüßen
hier weiß ich jetzt das es doch verarsche ist...
denn selbst der Betrag von kindergeld von ihnen passt ja nicht...
na ja ich hab dazu gelernt und das wir solche Plattformen meiden werden...
Ihr Gerede von "Verarsche" ist völlig unsachlich und nicht gerechtfertigt.
Ich werde prüfen, ob ich ggf. gegen Ihre Bewertung vorgehen werde.