Insolvenzverfahren Nachlass
Fragestellung
Meine Eltern haben 2008 ein Auto über die Renaultbank finanziert.Ging auch alles gut bis 2011,dann zahlte mein Vater plötzlich nicht mehr.Ich muß dazu sagen daß sie schon 86 Jahre alt waren,als sie diesen Kredit beantragten.Ende Nov.2011 kündigte die Renaultbank ihnen fristlos wegen rückständiger Raten.Gegen meine Mutter liegt ein rechtswirksamer Titel vor.Nun ist meine Mutter am 26.10.2012 verstorben.Ich habe bis dato von den Schulden meiner Mutter nichts gewußt und habe versäumt
das Erbe auszuschlagen.Die Renaultbank hat das ganze jetzt der Creditreform übergeben und die wollen nun von mir 5.659,70 Euro.Die interessiert auch nicht,daß ich Hausfrau bin und über kein eigenes Einkommen verfüge,da ein rechtswirksamer Titel gegen meine verstorbene Mutter vorliegt.Die Creditreform
will nun ihrerseits,daß ich einen Tilgungsplan vorlege,sonst werden sie nach einer Woche(25.06.2013) eine Rechtsnachfolgerklausel nach § 727,Absatz 1 ZPO einholen und die Zwangsvollstreckung gegen mich
einleiten.Ich verstehe auch nicht,warum mein Vater nicht belangt wird.Er ist doch der 1.Kreditnehmer.Mein Vater hat eine sehr gute Rente,die er aber Wahrsagern gibt.Er steckt alles in die Briefe,die sie ihm schreiben.Von überall bekommt er Post.Von England ,Dänemark,Kanada ect.Manchmal sind es in der Woche über 150 Briefe.Da er noch Selbstversorger ist ,kann ich zu Hause nicht eingreifen.Wenn ich etwas
sage,daß er kein Geld mehr in die Briefe tun soll,werde ich nur beschimpft.Aus diesem Grund habe ich
mich von ihm zurückgezogen.Telefonieren kann ich auch nicht mehr,weil er dauernd seine Sim-Karten aus dem Handy raus nimmt und sie dann verliert.Ich glaube er hat schon die 20.Sim-Karte.Ich denke,daß seine
Altersdemenz fortschreitet,aber er sagt zu mir,daß er noch klarer ist als ich! So what!
Nun zum Thema zurück:In der gleichen Woche in der mich die Creditreform konsultiert hat,habe ich beim Amtsgericht ein Insolvenzverfahren für meine verstorbene Mutter eingeleitet.Leider habe ich noch keine Nachricht erhalten.Nun zu meiner Frage:Warum hat meine Mutter den Titel und nicht mein Vater?Sie ist doch die 2.Kreditnehmerin mit einer minimalen Rente,vor allem mein Vater lebt noch,soll doch die Creditreform von ihm das Geld eintreiben.Können sie mir sagen wie ich aus diesem Schlamassel wieder
rauskomme,dazu kommt auch noch,daß meine Advocard den Fall abgelehnt hat,warum auch immer,anscheinend weil es über einen Dritten läuft.Bin total verzweifelt,kann mir nicht mal einen ortsansässigen Anwalt leisten.Bitte helfen sie mir!!!! Schnell......Termin ist der 25.Juni 2013
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst sollten Sie wegen Überschuldung des Nachlasses ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Ein Antrag auf Durchführung eines Nachlassinsolvenzverfahrens müssen Sie als Erbe stellen.
Ich gehe davon aus, dass Sie dieses mit dem "Insolvenzverfahren für Ihre verstorbene Mutter " gemeint haben - falls aber nicht, sollten Sie Montag sofort dieses Verfahren beim Amtsgericht einleiten.
Da Vater und Mutter offenbar beide als Darlehensnehmer aufgetreten sind, werden sie auch auch als sogenannte Gesamtsschuldner haften.
Das bedeutet nach § 421 BGB, dass jeder der Darlehensnehmer für die gesamte Summe haftet. Die Gläubigerbank hat dabei dann die freie Wahl, wenn der Gesamtschuldner sie in Anspruch nehmen will.
Und hier wurde - aus welchen Gründen auch immer - nur Ihre Mutter in Anspruch genommen und der Anspruch dann leider auch tituliert.
Bis zur Titulierung hätte man vielleicht noch die Hausfrauentätigkeit Ihrer Mutter zur Unwirksamkeit der Unterschrift heranziehen können. Damit wird man nun leider nicht mehr erfolgreich vorgehen können.
Da Sie aber Erbe (Miterbe) geworden sind, haften Sie dann dem Grunde nach für diese Verbindlichkeiten. Erfolgt die Titelumschreibung, könnte also gegen Sie vollstreckt werden, WENN NICHT DIE NACHLASSINSOLVENZ GREIFEN WIRD.
Kommt es zu diesem für Sie sicherlich unbefriedigenden Ergebnis, sind Sie aber nicht ganz rechtlos. Bei Zahlung geht der Anspruch dann auf Sie über und nach § 426 BGB hätten Sie dann einen gesetzlichen Ersatzanspruch gegen Ihren Vater, der ja aus der alten Gesamtschuldnerschaft haftet.
Beachten Sie, dass in Ihrem Fall vielleicht die Möglichkeit der Beratungshilfe beim Amtsgericht bestehen könnte. Dort erhalten Sie dann einen berechtigungsschein und können dann einen Rechtsanwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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