Handwerkerrechnung deutlich höher als Angebot
Beantwortet in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen einer Sanierung meines Hauses habe ich u.a. die Fenster erneuern lassen. Da der Bau über ein Kfw-Darlehen finanziert wird, habe ich einen Energieberater für die Abwicklung der Sanierung beauftragt (Baubegleitung). Der Energieberater hat die Angebote eingeholt und den Bau überwacht.
Für die Sanierung der Fenster mussten Maurerarbeiten erledigt werden.
Ich bekam dann ein Angebot von einem Maurer, der mir durch die Fensterbaufirma empfohlen wurde. Dieses Angebot lag bei 2050,97 €.
Vor Beginn der Arbeiten war der Maurer bei mir und hat sich alles angeschaut, was er zu machen hat. Das Angebot, hat er allerdings bereits vorher erstellt!
Während der hauptsächlichen Bauphase war ich mit meiner Familie im Urlaub, bin aber immer erreichbar gewesen und wurde auch täglich telefonisch über den Stand der Bauarbeiten durch den Energieberater (Bauaufseher) informiert.
Nun bekam ich vor ca. zwei Wochen die Rechnung von dem Maurer. Der Rechnungsbetrag lag bei 3.776 € brutto. Diese Rechnung habe ich vom Baubegleiter prüfen lassen. Im Angebot waren ursprünglich 28 Arbeitsstunden veranschlagt. In der Rechnung waren dann 56 Stunden ausgewiesen. Das Arbeitsmaterial wurde ebenfalls höher veranschlagt als im Angebot.
Der Maurer gab zu, dass er die veranschlagten Stunden zu niedrig bemessen hat, sagt aber auch, wenn er nicht weiter gemacht hätte, hätte der Bau still gestanden. Er hatte wohl in der Woche viel zu tun und hat schlichtweg vergessen mich oder den Baubegleiter zu informieren.Auch nachdem ein Großteil der Arbeiten erledigt war, war der Maurer nochmal bei mir zu Hause. Auch da hat er noch nichts von den Überstunden gesagt. Außerdem wurden Maurerarbeiten gemacht, von denen ich nicht in Kenntnis gesetzt wurde.Diese zusätzlichen Arbeiten rechtfertigen wohl drei Arbeitsstunden mehr, nicht aber die ausgewiesenen 56 Stunden.
Ich habe dem Maurer meine Sichtweise geschildert und ihm einen Betrag in Höhe des o.g. Kostenvoranschlags zuzüglich 20 % angeboten.
Meine Frage ist jetzt:
Habe ich mich jetzt richtig verhalten? Laut Aussage des Baubegleiters, hat der Maurer die Arbeiten alle sauber erledigt und es gibt keine Mängel. Trotzdem stehe ich auf dem Standpunkt, dass der Maurer nicht einfach den Kostenvoranschlag über 70 % teurer machen darf.
Kann der Maurer mich jetzt verklagen, weil ich nicht die Rechnungssumme gezahlt habe?
Der Maurer hat mir schriftlich einen Rabatt in Höhe von 5 % angeboten. Das ist mir deutlich zu wenig.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Winkelhoch
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst wäre es wichtig zu wissen, nach welchem Recht das Angebot erstellt worden ist.
Ist die VOB die Grundlage des Angebotes und Vertrages oder das BGB?
Generell ist eine Überschreitung der Massen und Umfang von 10 % das Maß aller Dinge. Das bedeutet, dass eine Überschreitung bis zu 10 % toleriert werden muss, wenn diese begründet ist.
Weicht die Menge aber über 10 % hinaus ab, muss ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehrkosten, die begründet und angezeigt werden müssen, zwingend vereinbart werden.
Dies muss unverzüglich geschehen, damit eben nicht die Baustelle still steht.
"Ich hatte keine Zeit, etwas mitzuteilen" kann hier nicht als Grund akzeptiert werden.
Weiterhin gilt, dass Stundenlohnarbeiten zeitnah angezeigt und gegengezeichnet werden müssen.
Hierzu fehlt der Beleg oder hat eine Bauaufsicht die Stunden gegengezeichnet?
Ein Mehraufwand muss hier ebenfalls angezeigt und der Bauaufsicht erläutert und genehmigt werden.
Dass der Auftragnehmer sich vertan hat, kann nicht zu Ihren Lasten gehen. Es gibt ja einen Grund für eine Erstellung eines Angebotes. Wenn er sich nicht vorher über die Dimension der Arbeit kundig gemacht hat, geht dies eindeutig zu seinen Lasten.
Somit ist eine freiwillige Zusatzzahlung von 20 % ein gutwilliges Entgegenkommen.
Also:
Welche Vertragsgrundlage?
Wer hat die Zusatzarbeiten in Auftrag gegeben?
Wo sind die Stundenzettel?
Wer hat diese geprüft und gegengezeichnet?
Warum ist ein Mehraufwand nicht unverzüglich angezeigt worden?
Wenn nicht, gilt das Angebot und vielleicht 10 % mehr.
Schönen Abend
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