Wer bezahlt Handwerkerrechnung
Fragestellung
Guten Tag,ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung und ohne mich zu fragen,ohne mich zu informieren stand ein Monteur in meiner Wohnung zur Überprüfung der Klingel-und Sprechanlage wegen eines Rauschens.
Auftraggeber war und ist die Verwaltung,die aber den Handwerker nach Erhalt der Rechnung diesen angewiesen hat,dass ich als Verursacher die Rechnung zu zahlen habe . Die Rechnung kam ohne Arbeitszeit und geleistete Stundenzahl usw,sodass mir eine Überprüfung unmöglich war.Ich habe abgelehnt mit dem Hinweis Autraggeber ist gleich Rechnungsempfänger und Zahlungpflichtiger. Das hat weder den Verwalter noch den Handwerker interessiert und bekomme jetzt schon die 2. Mahnung. Der Betrag beläuft sich auf 475.- Euro.
MfG
Capt.A.Bauer
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Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich beantworte Ihr Anliegen auf Basis Ihrer Angaben folgendermaßen:
Die Gegensprech- und Klingelanlage innerhalb der Wohnung gehört zum Sondereigentum. Deswegen muss auch der einzelne Eigentümer für eine Reparatur der Sprechanlage in seiner Wohnung aufkommen.
Anders ist es bei der restlichen Sprechanlage, da sie dem gemeinschaftlichen Gebrauch und der Sicherheit des Gebäudes dient, vgl. OLG Köln, Az.: 16 WX 126/02 in NZM 2002, 865
Somit gehören alle Teile der Gegensprech- und Klingelkanlage, welche sich nicht in den Wohnungen befinden, zum Gemeinschaftseigentum und wären damit von allen zu tragen.
Insofern ist eine aufgeschlüsselte Rechnung des Handwerkers für Sie wichtig., so dass Sie überprüfen können, welche Rechnungspositionen zu Ihrem Sondereigentum gehören und welche nicht, bzw. ob Positionen des Gemeinschaftseigentums mit in der Rechnung enthalten sind.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Rechnung und muss sich den Rechnungsbetrag dann vom Verursacher (Sie) im Rahmen vom Schadensersatz wieder holen.
Möglich, dass in Ihrer WEG-Satzung, Verwaltervertrag etc. die direkte Weiterleitung an den Verursacher geregelt ist, bzw. die Vergabe von Aufträgen durch die Verwaltung auch im Namen der Eigentümer, so dass der Zwischenschritt (Schadensersatz geltend machen) dann aus praktischen Gründen entfällt.
Fazit:
Eine Bezahlung werden Sie für die Reparatur am Sondereigentum Gegensprechanlage in Ihrer Wohnung vornehmen müssen. Erfragen Sie vom Handwerker eine detaillierte Rechnung, so dass es Ihnen eine Kontrolle möglich ist.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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vielen Dank für die fundierte Darstellung meiner Frage. Hat mir sehr geholfen und die Rechnung wurde sofort storniert und die 2 Mahnungen gestrichen.
Sollte sich noch einmal eine Rechtsauskunft ergeben,werde ich mich an Sie wenden .
Freundliche Grüsse von der Waterkant
Capt.A.Bauer