Gbr, Kleinunternehmerreglung
Fragestellung
Hallo Herr Christiansen,
wir haben vor paar Wochen eine Gbr mit Kleinunternehmerreglung gegründet (Entwicklung und Vertrieb von Apps). In den nächsten 3 Monaten werden wir Rechnungen aus einem nicht EU-Land (Russland) begleichen müssen - ein Unternehmen entwickelt eine App für uns. Die Ausgaben würden wir gern steuerlich geltend machen.
Was müssen wir in dieser Situation berücksichtigen? Wie müssen die Rechnungen aus Russland aussehen? Befreit uns die Kleinunternehmerreglung von Reverse Charge?
Mit freundlichen Grüßen
N.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Leider befreit Sie hier die Kleinunternehmerregelung nicht vom Reverse-Charge-Verfahren. Gem. § 3a Abs.2 UStG verlagert sich der Leistungsort nach Deutschland, so dass der Umsatz in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist. Da es für die russische Firma kompliziert wäre, sich in Deutschland umsatzsteuerlich zu registrieren, kommt hier das Reverse Charge Verfahren zur Anwendung. Damit müsste die GbR diese Leistung der Umsatzsteuer unterwerfen, könnte aber als Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Unter dem Strich ist es also so, als hätte man an eine deutsche Firma brutto bezahlt (RG mit USt-Ausweis), nur dass man hier nun selbst die Umsatzsteuer an das FInanzamt abführen muss: Nettozahlung an die russische Firma + Zahlung der dt. USt an das Finanzamt = Bruttobetrag.
Die GbR muss daher für den Monat des Rechnungsempfangs eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und den Betrag in Zeile 50 (" Andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG) ") eintragen. Dabei wird dann die Umsatzsteuer berechnet, die an das Finanzamt zu zahlen ist. Sofern das Finanzamt die Steuern nicht abbucht, muss die USt dann bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt überwiesen werden.
Die Rechnung aus Russland muss hier die Leistungsbezeichnung enthalten (ggfs. auf Englisch), sowie den Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
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Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Antwort des Experten: Vielen Dank für die tolle Bewertung!