Freiberuflich, Kleingewerbe
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Fragestellung
Guten Tag Herr Bernd,
ich bin Freiberuflich beim Finanzamt (Kreis Günzburg) gemeldet als Tier- und Biofeedbacktherapeutin.
Ebenso ist ein Gewerbe angemeldet für Nahrungsergänzungsmittel (Tier).
Ab Februar 2020 miete ich noch einen Praxisraum dazu Raum Augsburg für 2 Tage die Woche. Schwerpunkt Biofeedbacktherapie (Energiemedizin, Frequenzbehandlung) am Menschen.
Was muss ich hier tun? Bei meinem jetzigen Finanzamt dies angeben, oder in Augsburg Finanzamt? Gewerbe?
Hier können Sie mir bestimmt weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jäckle Jana
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Frau Jäckle,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Es handelt sich um die Eröffnung einer Betriebsstätte. Die Steuererklärungen geben SIe weiterhin bei Ihrem bisj´herigen Finanzamt ab, allerdings solange das Finanzamt nichts anderes von Ihnen verlangt. Dem Finanzamt sollten Sie jedoch eine formlose Mitteilung machen (Brief oder E-Mail).
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Sonstiges?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen