Firmeninsolvenz
Fragestellung
Sehr geehrte Herr Schröter,
ich schreibe im Auftrag meiner Schwägerin die in Canada lebt.
Mein Bruder ging vor 19 Jahren mit seiner Firma, damals in Deutschland, insolvent.
Mein Bruder ist gestern, nach einem schweren Autounfall in Canada, verstorben.
Nun möchte meine Schwägerin wissen ob sie wegen der noch laufenden Insolvenz etwas unternehmen bzw. Irgendjemand über den Tod meines Bruders informieren muss?
Leider kann ich Ihnen dazu nicht mehr sagen, hoffe Sie können meine Frage trotzdem beantworten.
Vielen Dank.
Mit freundlich Grüße
Petra Mänzel
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mein herzliches Beileid.
1. Eine Firmeninsolvenz kann auch den Firmeninhaber persönlich treffen, wenn der persönlich haftender Gesellschafter war, beispielsweise bei einer BGB Gesellschaft, OHG oder Kommanditgesellschaft.
2. Eine persönliche Haftung besteht in der Regel nicht bei einer Insolvenz einer Kapitalgesellschafter GmbH, Aktengesellschafter oder GmbH & Co. KG.
3. Aufgrund einer etwaigen persönlichen Haftung und ggfs. einer Überschuldung des Nachlassen, hat Ihre Schwägerin zu entscheiden, ob sie das Erbe ausschlägt. Bei einer persönluichen Haftung Ihres Bruders für die insolvente Firme oder eine Insolvenz über sein Vermögen, wäre die Ausschlagung der Erbschaft sinnvoll.
4. Soweit Ihr Bruder einen Wohnsitz in Kanada hatte, kommt kanadisches Erbrecht der Wohnsitzprovinz zur Anwendung. Hatte er auch die deutsche Staatsangehörigkeit, findet deutsches Erbrecht ebenfalls Anwendung.
5. Zur weiteren Vorgehensweise sollte sich Ihre Schwägerin, wenn sie in Kanada einen Wohnistz hat von einem dortigen Anwalt beraten lassen und ggfs. innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen bzw. sechs Monaten bei Auslandsbezug (§ 19944 BGB) die Erbschaft ausschlagen.
Ich hoffe dies hilft Ihnen in dieser schwierigen Situation etwas weiter.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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