Pauschalreise mit AirBerlin Flug inklusive
Beantwortet
Fragestellung
Hallo.
Wir haben über ein Reisebüro eine MSC Kreuzfahrt ab Miami gebucht. Einschiffung 23. 12. 17
An - und Abreise sollte mit Zug von Berlin nach Düsseldorf und dann per Direktflug.
AirBerlin ist tot.
Nun gibt es von Seiten des Reisebüros noch immer keine Aussage. Die letzte Vermutung hieß, Bahn bis Düsseldorf und dann Bahn nach Frankfurt. Und umgekehrt.
Das wird uns mindestens einen zusätzlichen Tag kosten und ist absurd.
Was kann ich tun:
Kontakt mit MSC aufnehmen?
Selbst Flug nach Frankfurt buchen? Vmtl schon schwierig und extra Kosten?
Nie wieder Reisebüro...
Gruß
Martina Baumeister
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Mandantin,
haben Sie vielen Dank für Ihren Auftrag. Gerne möchte ich die von Ihnen eingebrachten Fragen wie folgt beantworten:
1.
Nach Ihrer Schilderung gehe ich zunächst davon aus, dass Sie keine eigene Direktbuchung bei Air Berlin, sondern ein Reisepaket gebucht haben, das aus verschiedenen Teilleistungen zusammengesetzt ist und so eben eine Pauschalreise als Gesamtleistung ergibt.
Dies ist deshalb gut, weil Air Berlin damit nicht zu Ihrem Vertragspartner geworden ist und Sie sich mit den aufgrund der Insolvenz entstehenden Problematiken und dem Insolvenzverwalter nicht auseinandersetzen müssen.
2.
Für die weitere vertragliche Einordnung muss ich nun zunächst ein wenig "raten", hoffe aber, dass ich die Umstände richtig einschätze. Sollte dies nicht der Fall sein, lassen Sie mich dies bitte über die Kommentarfunktion wissen.
Im Regelfall ist es nämlich so, dass Sie bei einer Buchung einer Pauschalreise über ein Reisebüro zwei Verträge abschließen:
Zum einen handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, der zwischen Ihnen und dem Reisebüro zustande kommt und die Vermittlung einer Reise bis zu deren abschließender Buchung zum Gegenstand hat.
Zwar kann es auch dabei zu haftungspflichtigen Fehlern kommen, diese sind aber selten und müssten wirklich die Vermittlungspflichten des Reisebüros betreffen. Solange die Vermittlung also vor Bekanntwerden der Firmeninsolvenz von Air Berlin stattgefunden haben sollte, scheidet ein solches Verschulden des Reisebüros aller Voraussicht nach aus.
Zum anderen schließen Sie einen Reisevertrag direkt mit dem Reiseveranstalter ab. Ich gehe vorliegend davon aus, dass dieses Gesamtpakt insgesamt von MSC Kreuzfahrten angeboten wird, möchte Sie aber zur Absicherung darum bitten, einmal in Ihre Buchungsunterlagen in das "Kleingedruckte" zum Vertragsschluss und seinem Zustandekommen zu schauen, damit man dies bestätigen kann.
3.
Sofern diese Annahme korrekt sein sollte, wäre MSC Kreuzfahrten Ihr Ansprechpartner bei allen Belangen im Zusammenhang mit der Reise und den darin festgelegten Leistungsmerkmalen.
Nachdem die An- und Abtransportmöglichkeit durch Air Berlin nunmehr weggefallen ist, ist Ihr Reiseveranstalter dazu verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Grundsätzlich muss also eine Anreise kombiniert per Bahn und Flug, dann natürlich mit einer anderen Airline organisiert werden.
Sollte dies nicht zu exakt denselben Zeiten möglich sein, muss eine andere Anreisemöglichkeit geschaffen werden.
Die Ihnen aktuell vorliegende Alternative dürfte grundsätzlich zumutbar sein, da lediglich eine weitere Bahnfahrt von Düsseldorf nach Frankfurt hinzukommt.
Sollte es hierdurch, etwa wegen einer früheren Abflugzeit, dazu kommen, dass Sie eine zusätzliche Übernachtung und eine frühere Anreise benötigen solten, kann Ihr Vertragspartner auch dazu verpflichtet werden, die Kosten für eine solche Übernachtung zu übernehmen.
Unter Umständen kann es also sowohl für Sie komfortabler, als auch für MSC Kreuzfahrten günstiger sein, eine Alternativanreise per Direktflug von Berlin nach Frankfurt zu organisieren.
Sollten Sie hier in Eigenregie einen Vorschlag machen wollen, sollten Sie diese aber keineswegs direkt buchen, da Sie auf entstehenden Mehrkosten dann in der Tat "sitzen bleiben" würden.
4.
Für das weitere Vorgehen würde ich Ihnen also empfehlen, den direkten Kontakt zu MSC Kreuzfahrten, am besten schriftlich und per Einschreiben aufzunehmen und den Fall zu schildern.
In diesem Zusammenhang können Sie auch Ihre Bedenken hinsichtlich des aktuellen Vorschlags aufzeigen und eine eigene Alternative vorschlagen.
Sie sollten dann eine Frist zur Rückantwort setzen, die je nach Kurz- oder Langfristigkeit bis zu Ihrer Abreise natürlich unterschiedlich lang zu wählen ist und um eine Stellungnahme hierzu bitten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit eine erste Orientierung zur Rechtslage geben und stehe für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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Wer das Kleingedruckte liest, ist im Vorteil - sonst muss er einen Anwalt fragen.