Finanzamt
Fragestellung
Mein Arbeitgeber zahlt mir Übernachtungs und Verpflegungspauschale, welche aber niedriger ist als die von der Finanzverwaltung vorgegebenen. Kann ich trotzdem in der Steuererklärung die Pauschalen der Finanzverwaltung für die Dauer meines Auslandaufenthaltes absetzen.
Dies war 2013,2014 und 2015 in Algerien der Fall. Es wurde vom Finanzamt abgelehnt und befindet sich zur Zeit in Revision.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater FBf.IStR Marc Ehlers
Sehr geehrter Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Soweit Sie die steuerlich anzuerkennenden Pauschalen von Ihrem Arbeitgeber nicht, oder nicht vollständig erstattet bekommen, stellen diese Beträge selbstverständlich Werbungskosten dar (§9 Absatz 1 Satz 1 Nur. 5a, Absatz 4 EstG). Sollte es sich bei der Tätigkeitsstätte in Algerien um Ihre erste Tätigkeitsstätte handeln, wären auch Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung denkbar (§ Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 EstG) . Hilfreich wäre hier, wenn Sie für eine tiefergehende Prüfung der Begründung des Finanzamtes den Schriftwechsel mit dem Finanzamt im Rahmen einer weiteren Anfrage/Nachfrage /Chat zur Verfügung stellen könnten. Für einen entsprechenden Chat können Sie bei mir einen Termin heute in den Abendstunden über das System anfragen.
Die Frage, die damit einhergeht ist, ob und wie lange Sie in Algerien unterwegs waren und ob Sie bei längerer Abwesenheit überhaupt in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig waren. Dies kann ohne weitere Angaben aber nicht geprüft werden, sodass ich Ihnen vorsorglich hierzu einen Folgeauftrag eingestellt habe. Sollten Sie diesen annehmen, bitte ich Sie, mir detaillierte Reiseaufzeichnungen und wenn vorhanden Flugtickets, Pass/Visakopien für Ein- und Ausreisen, sowie den Arbeitsvertrag und genaue Angaben zu Ihrer persönlichen Familiären Situation zu übermitteln.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und hoffe, Ihnen etwas weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Ehlers
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Mein Arbeitgeber hat die Verpflegungspauschale voll gezahlt von der Übernachtung nur 60,00€ von 180,00.
Gruß
B.Anten