Fahrzeuganschaffung bei Car Allowance
Fragestellung
Hallo,
ich werde den Arbeitgeber wechseln und steige im Zuge dessen auch von einem von der Firma gestellten Firmenfahrzeug (mit der 1% Regelung) auf eine Car Allowance um. Ich erhalte dann monatlich XXX€ brutto mehr um mir selbst ein Fahrzeug anzuschaffen / zu unterhalten sowie bei geschäftlichen Fahrten die Kilometer (~30 cent pro Kilometer) erstattet.
Nun bin ich dabei ein Fahrzeug zu erwerben und stehe vor der Frage was ich hier steuerrechtlich beachten muss und was ich steuerlich am besten ansetzen kann / sollte:
• Kauf eines Neufahrzeuges
• Kauf eines Gebrauchtwagens
• Privat Leasing eines Fahrzeugs
Was ist jeweils zu beachten? Was kann ich wie absetzen, was nicht? Muss ich irgendetwas bestimmtes beachten (z.B. ein Kollege meinte, dass 2 Jahre oder ältere Gebraucht-Fahrzeuge nicht abgesetzt werden können)? Was würden Sie steuerrechtlich empfehlen? Wie lange kann / sollte ich ein Fahrzeug abschreiben?
Wie verhält es sich mit den Erstattungen für die dienstlich gefahrenen Kilometern? Sind diese steuerfrei oder kann ich diese bei der Steuererklärung zusätzlich geltend machen?
Bei einer geschätzten Fahrleistung von ca. 35.000km im Jahr denke ich, dass ich das Fahrzeug nach circa 3-4 Jahren bzw. bei ~120.000km wechseln würde oder früher im Falle von Leasing. Das Fahrzeug wird dann sowohl privat als auch geschäftlich verwendet (ca 60% geschäftlich). Mein Dienstsitz ist das Homeoffice, sodass keine regelmäßigen Fahrten zur Arbeitsstelle stattfinden.
Hier vollständigkeitshalber auch der entsprechende Passus aus dem Arbeitsvertrag:
Der Mitarbeiter erhält eine monatliche Pauschale in Höhe von EUR XXX brutto als Kompensation für die Nutzung seines privaten Fahrzeuges für dienstliche Zwecke. Die Pauschale wird rückwirkend am Ende des Kalendermonats gezahlt. Die aufgrund der Zahlung der Kraftfahrzeugpauschale anfallenden Steuern und Abgaben sind von dem Mitarbeiter selbst zu tragen. Die Gesellschaft nimmt den entsprechenden Einbehalt vor. Mit Zahlung der Pauschale sind alle dienstlich veranlassten Kosten der Nutzung des privaten Fahrzeuges abgegolten. Hierzu gehören insbesondere die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, Aufwendungen für Schäden aller Art, insbesondere Unfallschäden, die am Kraftfahrzeug und bei Personen - auch bei Dritten - entstehen, Wartung, Reparaturkosten, Benzinkosten und sonstige Betriebskosten. Bei schriftlicher Meldung der betrieblichen Veranlassung für die Reise erhält der Mitarbeiter jedoch auch eine pauschale Entschädigung pro Kilometer auf der Grundlage des Gesetzes oder des jeweiligen Unternehmenssatzes, je nachdem was für den Mitarbeiter günstiger ist.
Vielen Dank im Voraus!
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
bei der Nutzung eines privaten Fahrzeugs für berufliche Zwecke kommt ein Fahrtenbuch aufgrund des geschäftlichen Anteils in Frage (> 50 %).
Zunächst der Grundfall bei einem privaten Fahrzeug, dass beruflich genutzt wird.
Sie können für jeden Tag an dem Sie zu Ihrer 1. Tätigkeitsstätte (gemäß Arbeitsvertrag) gefahren sind, eine Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 € / km der einfachen Entfernung geltend machen. Für Dienstreisen könnten pauschale 0,30 € / km der gesamten Fahrstrecke berücksichtigt werden. Erstattungen des Arbeitgebers sind davon abzuziehen. Im Hinblick auf Ihre Homeoffice-Tätigkeit kommt es nicht zum Ansatz von Entfernungspauschalen.
Zum einen erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen in pauschaler Form 0,30 € / km der Fahrstrecke auf Dienstreisen. Diese sind von den geltend gemachten Dienstreisekosten in Abzug zu bringen. Auf der anderen Seite erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss für den Erwerb/Betrieb Ihres privaten Fahrzeugs. Da Sie diese Zahlung ausschließlich aufgrund Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, liegt Arbeitslohn vor.
Je nachdem ob die anteiligen tatsächlichen Fahrtkosten höher sind als 0,30 € / km, müssten Sie überlegen, die Nutzung des Fahrzeugs anhand eines Fahrtenbuches lückenlos nachzuweisen. In diesem Fall könnten Sie die gesamten tatsächlich entstehenden Fahrtkosten (Kraftstoff, Versicherung, Steuern, Reparaturkosten) bei der Ermittlung der abzugsfähigen Aufwendungen für Dienstreisen heranziehen. Dies kann bei einer umfangreichen Dienstreisetätigkeit sinnvoll sein und wesentliche Beträge ausmachen. Der Arbeitgeber erstattet schließlich lediglich die gesetztlichen Pauschalen in Höhe von 0,30 € / km.
Im Falle des PKW-Leasing beinhalten die Gesamtkosten die Leasingraten und sonstige im Zusammenhang mit dem Fahrzeug entstehende Aufwendungen. Einen Unterschied zum Erwerb ergibt sich lediglich im Vergleich der gesamten Kosten bei Leasing gegenüber dem Erwerb. Die Abschreibung würde im Erwerbsfall dazugehören. Ein Neufahrzeug könnte über 6 Jahre abgeschrieben werden. Im Fall eines gebrauchten Fahrzeugs wäre die Nutzungsdauer zu schätzen. Dies kann natürlich zu Diskussionen mit dem Finanzamt führen. In jedem Fall kann der Kaufpreis die über angesetzte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die aufgeführten Aufwendungen lassen sich jedoch nur dann anteilig ansetzen, wenn Sie ein Fahrtenbuch (ob im Erwerbs- oder Leasingfall) führen. Anderenfalls steht Ihne nur der pauschale Ansatz i.H. v. 0,30 € / km zur Verfügung, wodurch letztendlich keine Dienstreisekosten geltend gemacht werden können, da Sie diesen Betrag bereits vom Arbeitgeber erstattet bekommen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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