Erbschaftssteuer USA
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Onkel aus Amerika (er hat nur dort gelebt) hat mir 240 Tsd. € vererbt. Ein Trust hat das Erbe verwaltet und mir vor 14 Tagen überwiesen.
Muss ich Erbschaftssteuer zahlen und wenn ja, wie viel Prozent?
Muss ich mich an ein Finanzamt melden?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd D.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Steuerberater Nils Hoefer
Sehr geehrter Ratsuchender,
in Deutschland ist für die Begründung einer unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht der Wohnsitz des Erblassers oder Erben ausreichend. Dies bedeutet, dass es aufgrund Ihres Wohnsitzes in Deutschland bereits zu einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland kommt. Der Vorgang ist daher beim Wohnsitzfinanzamt zu melden und eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben.
Es gibt zwar mit den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, dies führt aber leider zu keinem anderen Ergebnis. Zwar ist auf Abkommensebene der Wohnsitz des Verstorbenen maßgeblich, Art. 9 DBA. Es ist aber zur Vermeidung der Doppelbesteuerung leider keine Freistellung von der Besteuerung in Deutschland vorgesehen, sondern aufgrund von Art. 11 Abs. 3 b) DBA nur die Anrechnung der im Ausland erhobenen Erbschaftsteuer.
Sofern in den USA somit ebenfalls eine Art. Erbschaftsteuer bezahlt wurde, wäre diese in der deutschen Steuererklärung anrechenbar. Auf Seiten der USA gilt das Abkommen für die Bundeserbschaftsteuer (Federal Estate Tax) und die Bundesschenkungssteuer (Federal Gift Tax). Dagegen fallen die in den Bundesstaaten erhobenen Nachlass und ErbSt nicht unter das Abkommen, gleichwohl sind sie gem. Art. 11 Abs. 4 DBA in Deutschland auf die deutsche ErbSt bzw. Schenkungsteuer anzurechnen.
In Deutschland sind Sie als Neffe in der Steuerklasse II mit einem Freibetrag von EUR 20.000. Der Steuersatz beläuft sich hier auf 20 % (eine anzurechnenden US-Steuer wäre anzurechnen, hier bräuchten Sie einen entsprechenden Nachweis).
Ich hoffe, Ihre Fragen verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Gern kann ich Sie über meine Steuerberatungsgesellschaft auch bei der Erbschaftsteuererklärung unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Hoefer
Rechtsanwalt
Steuerberater
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