Ende der Elternzeit
Fragestellung
-ab September 2014 erhielt ich ALG1( keine Sozialhilfe)
-ab Februar 2015 erhielt ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
-ab Geburt des Kindes 19.03.2015 Elterngeld
Fragestellung :Wie wird das Arbeitslosengeld nach Ablauf der Elternzeit berechnet?
Fließen das Mutterschaftsgeld und Elterngeld ein?
Mit frdl. Gruß
S.P.
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Fragestellerin,
herzlichen Dank für ihre Anfrage.
Zunächst müsste Ihr Nettoentgelt berechnet werden, welches die Grundlage für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes ist. Von dem Nettoentgelt erhalten Sie sodann 67 Prozent als Arbeitslosengeld.
Hierfür ist der so genannte Bemessungszeitraum ausschlaggebend. Dies ist der Zeitraum, der sich rückwirkend vom Tag ihrer Arbeitslosigkeit erstreckt und es dann auf das Bruttoeinkommen in diesem Zeitraum ankommt, § 150 Abs. 1 SGB III
Sofern in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit nicht mindestens 150 Tage Einkommen erzielt worden ist, erweitert sich der Zeitraum auf zwei Jahre.
Bei einem Jahr Elternzeit, von dem ich vorliegend ausgehe ergibt sich sodann folgendes:
Es wird zurückgeschaut, ob Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens 150 Tage entsprechend Einkommen erzielt haben, welches sodann eine entsprechende Anwartschaft auf Arbeitslosengeld eröffnet.
Mutterschaftsgeld oder auch Elterngeld werden dann grundsätzlich nicht bei der Ermittlung des Nettoentgelts berücksichtigt. Sie verlängern lediglich die Anwartschaftszeit.
Insofern würde das Arbeitseinkommen zu Grunde gelegt werden, welches sie vor Beginn der Elternzeit erwirtschaftet haben.
In jedem Fall sollten Sie einen entsprechenden Antrag stellen, sofern absehbar ist, dass sie nach der Elternzeit keine Arbeit finden, damit die Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht verfallen bzw. gegebenenfalls ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wieder auflebt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen gerne weiter bei Nachfrage bedarf zur Verfügung.
Viele Grüße
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Mit frdl.Gruß
A.P.