Elternzeit und Arbeitgeberwechsel
Beantwortet
Fragestellung
Guten Tag,
Ich befinde mich zur Zeit in einem normalen Beschäftigungsverhältnis und in Elternzeit, die bis Ende Oktober läuft. Die Elternzeit ist von meinem Arbeitgeber ganz normal genehmigt wurden. Nun möchte ich jedoch innerhalb des Konzernes die Stelle wechseln und wechsle damit auch meinen Arbeitgeber (von A GmbH zu B GmbH) per 1. Juli. Meine Frage ist nun, ob die Elternzeit in diesem Fall automatisch endet. Es steht noch nicht fest, ob ich normal kündige oder ob es zu einem Aufhebungsvertrag kommt. Natürlich möchte ich in meinem neuen Job dann ganz normal zu arbeiten beginnen und auf meine ursprünglich beantragte Elternzeit verzichten. Entsteht meinem zukünftigen Arbeitgeber ein Nachteil durch die schon beantragte Elternzeit? Wird er irgendwelche Verpflichtungen dahingehend mit übernehmen oder erlischt mit Eintritt in ein neues Arbeitsverhältnis der Anspruch auf die Elternzeit automatisch?
Vielen Dank!
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
wenn Sie das alte Arbeitsverhältnis kündigen müssen, müssen Sie an sich in der Elternzeit § 19 BEEG beachten:
"Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen."
Da Sie hier aber nicht "zum Ende" der Elternzeit hin kündigen wollen, ist es an sich egal. Sie müssen nur ihre "normalen" Kündigungsfristen aus dem Arbeitsvertrag beachten.
Die Elternzeit wird an sich auf den neuen Arbeitgeber "übertragen". Mit diesem sollte man also gesondert im abzuschließenden Arbeitsvertrag ein Ende der Elternzeit vereinbaren.
Besonders achten sollten Sie auch darauf, dass vereinbart wird, dass Sie die Anwartschaftszeiten aus § 1 KschG aus dem alten Arbeitsvertrag "mit in das neue Arbeitsverhältnis übernehmen wie auch die bisherigen Verlängerungen der Kündigungsfristen". Auch überdenkenswert ist es stets mit dem alten AG eine "Rückkehrklausel" bei betriebsbedingten Kündigungen durch den neuen Arbeitgeber zu vereinbaren.
Sollten Sie Nachfragen haben, stellen Sie diese gerne. Über eine Bewertung mit 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich hätte nur noch ein paar kleine Rückfragen:
1. Können Sie mir evtl. sagen, was die gesetzliche Grundlage ist dafür, dass sich die Elternzeit überträgt in das neue Beschäftigungsverhältnis? Hängt dies damit zusammen dass es sich hier um einen konzerninternen Jobwechsel handelt oder ist das immer so?
2. Wenn im neuen Arbeitsvertrag die Elternzeit mit Beginn dr Tätigkeit beendet werden würde, dann entfallen auch die Regelungen zum Kündigungsschutz entsprechend, oder?
3. Nur falls das für Ihre weiteren Antworten oder die vorherige noch eine Rolle spielen sollte: Es handelt sich nicht um eine konzerninterne Versetzung, sondern ich wechsle die Tätigkeit auf eigene Initivative und muss damit die GmbH wechseln.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
1. Es geht die Elternzeit automatisch über. Früher musste der neue Arbeitgeber der Übernahme zustimmen. Weil dieses aus dem Gesetz entfernt wurde, gilt nunmehr im Umkehrschluss der automatische Übergang.
2. Genau. Deswegen auch mein Tipp:
"Besonders achten sollten Sie auch darauf, dass vereinbart wird, dass Sie die Anwartschaftszeiten aus § 1 KschG aus dem alten Arbeitsvertrag "mit in das neue Arbeitsverhältnis übernehmen wie auch die bisherigen Verlängerungen der Kündigungsfristen". Auch überdenkenswert ist es stets mit dem alten AG eine "Rückkehrklausel" bei betriebsbedingten Kündigungen durch den neuen Arbeitgeber zu vereinbaren."
3. Genau. Spielt keine Rolle. Wäre auch bei einem "vollkommen anderen" AG so.
MfG
D. Saeger
- RA -