Einkommensteuererklärung 2014, Erwerbsunfähigkeitsrente
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe (u.a.) Einkünfte aus Anlage N (Teilzeit), Einkünfte aus einer privaten BU sowie eine gesetzliche Teilerwerbsunfähigkeitsrente von Deutscher Rentenversicherung und VBL. Die Renten unterliegen daher dem Progressionsvorbehalt.
Meine Daten: geboren 10/1956, weiblich
Zahlungen der privaten BU seit 01.09.2010 bis 01.04.2022, € 11.100 jährlich
Zahlung Deutsche Rentenversicherung (teilweise Erwerbsminderung) seit 01.11.2013, zum Zeitpunkt der Einkommensteuererklärung noch befristet bis 31.10.2015, nunmehr auf unbefristete Zeit, also längstens bis 31.08.2022
Zahlung VBL, Daten wie die Deutsche Rentenversicherung.
Ich bin mir nicht sicher, wie ich die Renten in die Einkommensteuererklärung am Bsp. 2014 eintragen soll. Der ESt-Bescheid erging 12.10.2015, kam allerdings nicht bei mir an, am 2.12.2015 erhielt ich eine Kopie. Ich habe eine deutliche Nachzahlung und habe daher zum Ausfüllen der EST-Erklärung folgende Fragen:
a) In welche Anlage/Zeile sind die € 11.100 aus privater BU einzutragen?
b) In welche Anlage /Zeile die Teilerwerbsrente der Deutschen Rentenversicherung (€ 5.286)
In der Leistungsmitteilung der VBL 2014 wurde genau angegeben, was in welche Zeile einzutragen ist, auf dem Steuerbescheid daher von mir abgehakt mit VBL.
Ist auf beiliegendem Steuerbescheid richtig berechnet:
a) steuerfreier Teil der Erwerbsunfähigkeitsrente der Deutschen RV (€ 1.798)?
b) unterliegt der steuerpflichtige Teil der EU-Rente der RV nicht auch einem Ertragsanteil?
c) Ertragsanteil 7% aus privater BU richtig?
Mit freundlichen Grüßen
S. Grüll
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich schreibe zunächst einen Teil der Antwort, da ich für den Rest etwas kurz nachlesen muss und darauf jetzt nicht zugreifen kann.
Die Erwerbsminderungsrente wird in den Zeilen 5-7 der Anlage R anhand der Beträge des Rentenbescheids eingetragen.
Die Höhe der Befreiung muss 34% betragen, somit ist der Steuerbescheid insoweit ok.
Der Ertragsanteil der EU-Rente lautet auf 66% und ist abhängig von dem gesamten zu versteuernden Einkommen steuerpflichtig.
Eine BU-Rente stellt eine abgekürzte Leibrente dar, die als solche in den Zeilen 14ff. zu erklären ist. Den Ertragsanteil und die übrigen Fragen muss ich leider heute Abend beantworten.
Bis heute Abend.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
der Ertragsanteil für die BU-Rente muss meiner Ansicht nach 14 % betragen. Anscheinend hat der Finanzbeamte hier einen Fehler zu Ihren Gunsten gemacht. Falls Sie noch Schwierigkeiten mit dem Eintragen haben, kann ich Ihnen anhand u.a. Ihres Rentenbescheids ein Muster der Anlage R mit den richtigen Eintragungen zukommen lassen. Dazu müssten Sie einfach eine Kopie Ihres Rentenbescheids hochladen.
Beste Grüße,
Björn Balluff
leider habe ich Ihre Anfrage wg. Terminverschiebung zu spät gelesen, kein Problem. Falls Sie noch weitere Erläuterungen haben, bzw. noch etwas klären wollen, nehmen Sie sich ruhig noch Zeit.
Auf Ihr Angebot auf ein Musterexemplar der Anlage R komme ich die nächsten Tage gerne zurück.
Vielen Dank erst einmal, ich werde die Antworten morgen intensiv lesen.
MfG
als Letztes komme ich auf Ihr Angebot zurück, mir meine EU Rente lt. beiliegendem Bescheid exemplarisch in die Anlage R einzutragen.
Vielen Dank
ich habe nun die Anlage R mit den Daten zu Ihrer EU-Rente hochgeladen.
Der Rentenanpassungsbetrag ist immer der Unterschied zwischen der ursprünglichen Rente bei erstmaliger Gewährung und der Jahresrente im Besteuerungsjahr. Jeweils einschließlich der KV/PV-Abzüge.
Ich wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Beste Grüße,
Björn Balluff