Steuererklärung 2014 und 2015
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Nettelmann,
ja es ist schon traurig ,daß ich meine Infos aus dem Internet holen muß,mein Vertrauen zu meinem Steuerberater ist leider zuende.Zumal ich ständig nachgebohrt hatte wie hoch denn meine Nachzahlung zu erwarten wäre und er Monate ins Land vertreichen ließ ohne zu antworten.
Als er dann vor zwei Wochen bescheid sagte ,erwähnte er einen Kredit.Auch dubios.
Ich hatte Sie schon einmal kontaktiert ,damals wußte ich nur,daß das Finanzamt meine verspätete 2014 (der erste Steuerberater hatte Fehler gemacht und daraufhin von einem anderen überarbeitet )anfang 2016 bearbeiten wird und ein wenig später teilt mir mein jetziger Steuerberater mit,daß auch das Jahr 2015 bis zum 15.September bearbeitet werden muß.
Nun ja denke ich ,ich habe ja Zeit.
Bis alles eingereicht werden kann und der Bescheid käme,wäre es Oktober ,November,das könnte ich finanziell hin bekommen.
Letzte Woche kam der große Boom.
Festgestzte Steuer 2014 mit Nachzahlung und 2015 so π mal Augenmaß auch um diese Höhe.
Weiterhin wurden die letzten zwei Vorauszahlungsmonate hochgeschraubt von 23000 auf 32000 für Oktober und Dezember 2016.
Dabei ist die Steuererklärung 2015 noch garnicht eingereicht und wenn mich nicht alles täuscht so hätte ich (weil ich einen Steuerberater habe) noch Zeit bis ende des Jahres 2016.
Ich reiche Ihnen gern meine Erklärung ein und wenn es da irgend einen Weg gibt herauszukommen bzw zu widerrufen oder zu stunden könnten wir über eine Zusammenarbeit diskutieren.
Mit freundlichem Gruß
Panagiota Giannopoulou
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Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragestellerin,
die steuerliche Abwicklung Ihrer Angelegenheit ist - wenn auch für Sie ärgerlich - völlig in Ordnung.
Ich stelle Ihnen ´die Sachlage nachfolgend dar:
1. Die Einkommensteuererklärung 2014 wurde offensichtlich von Ihrem ehemaligen Steuerberater nicht bis zum Ende der für Steuerberater geltenden Frist 31.12.2015 beim Finanzamt abgegeben. Folge ist, dass das Finanzamt für das Folgejahr, also 2015, die Frist zu einer vorzeitigen Abgabe der Erklärung durch Ihren Steuerberater auffordert. Dies ist offenbar der 15. September 2016
.
2. Der Steuerbescheid für 2014 ist nunmehr in der vergangenen Woche erteilt worden. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der Steuerfestsetzung für das entsprechende Jahr, also 2014, auch die Vorauszahlungen rückwirkend für 2015 nach den Besteuerungsgrundlagen von 2014 nachträglich anpassen, also erhöhen. Der Erhöhungsbetrag ist innerhalb eines Monats nach Erteilung des Steuerbescheides, also in Ihrem Fall 2014, an das Finanzamt zu leisten (§37 Abs. 3Satz 3 in Verbindung mit Abs. 4 EStG.
3. Gleichzeitig werden die Vorauszahlungen für das laufende Jahr, also 2016, ebenfalls nach den Besteuerungsgrundlagen von 2014 angepasst. Hinter diesen Erhöhungen der Vorauszahlungen für 2015 und 2016 steht der Gedanke, dass die Besteuerungsgrundlagen in den Folgejahren nach 2014 nicht geringer sein werden.
4. Sollten die Besteuerungsgrundlagen, also der Gewinn, 2015 oder/und 2016 allerdings gegenüber 2014 zurückgegangen sein, sollte Ihr Steuerberater auf Grund des Steuerbescheides 2014 wegen der Erhöhung der Vorauszahlungen Einspruch einlegen und eine Anpassung an das zu erwartende Ergebnis von 2015
beantragen, damit diese Nachzahlungen aufgehoben werden.
5. In diesen, wie Ihrem Fall treten für den Steuerbürger immer die unangenehmen Folgen ein, dass kurzfristig innerhalb eines Monats Nachzahlungen für zwei Jahre zu leisten sind und überdies für die restlichen laufenden Quartal 10.09. und 10.12. erhöhte Vorauszahlungen geleistet werden müssen. In dieser Hinsicht ist wohl der Hinweis Ihres jetzigen Steuerberaters zu verstehen, dass Sie sich rechtzeitig um einen Kredit bei der Bank kümmern sollten, da üblicherweise eine Stundung und Ratenzahlung der Abschluss- bzw. Nachzahlungen vom Finanzamt nicht gewährt wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen Klarheit in Ihrer Angelegenheit vermitteln konnte. An diesen Folgen ist also nicht Ihr neuer Steuerberater Schuld, denn er konnte ohnehin den Fristablauf 31.12.2015 für die Steuererklärung 2014 einhalten. Überdies wäre die rückwirkende Erhöhung der Vorauszahlungen und Neufestsetzung der laufenden Vorauszahlungen auch in diesem Fall seitens des Finanzamtes erfolgt. Dies ist leider immer in solchen Fällen eine unangenehme Folge, auf die der Berater rechtzeitig aufmerksam machen sollte (siehe 5.).
Mit freundlichen Gr
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ich danke für Ihre Informationen. Ich hoffe, dass Sie in der Zukunft besser betreut werden und sich die vergangenen Unannehmlichkeiten nicht wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann