DSGVO, Weiterleitung von Mietverträgen an die Bank für die Finanzierung
Beantwortet von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Fragestellung
Hallo,
ich befinde mich in der Ankaufsprüfung mehrerer Wohnungen. Mein Finanzierungsvermittler fordert für die Finanzierung die Mietverträge und Mieterhöhung-schreiben an, welche der Eigentümer aber mit Hinweis auf die DSGVO nicht herausgeben möchte.
Hier brauche ich ein Schriftstück, welches dem Verkäufer rechtlich absichert.
Konkret fordert der Verkäufer "eine genaue Begründung über die Forderung nach Mietverträgen und deren weitere Verwendung/Datenweitergabe, sowie eine Verschwiegenheitsverpflichtung".
Vielen Dank.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Ich sehe keinen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, weil hier ein berechtigtes Interesse der finanzierenden Bank vorliegt, von den Mietverträgen Kenntnis zu erlangen und auch für Sie. Beide müssen wissen, wie hoch die Einnahmen sind, ob voll vermietet ist, etc. Dennoch braucht man ggfls. die anliegende Datenschutzvereinbarung. Ich habe Ihnen eine Datei hierfür hochgeladen.
Der Eigentümer selbst sollte sich allerdings gegenüber seinen Mietern absichern, dass er zur Datenweitergabe an Dritte berechtigt ist. Das ist hier nicht gefragt, doch ich möchte nicht versäumen es zu erwähnen. Da Sie aber auch wiederum Daten von den Mietern, die Sie wohl noch gar nicht kennen, weitergeben, sollten Sie sich auch gegenüber den Mietern absichern. Siehe hierzu die hochgeladene Vereinbarung. Eine gesonderte Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht notwendig. Möglicherweise hat die Bank intern solche für die Mitarbeiter, doch das brauchen Sie nicht formulieren.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Sie haben eine Frage im Bereich Datenschutzrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
vielen Dank für Ihre Antwort und die Datei.
Verstehe ich es richtig, dass die von Ihnen hochgeladene Vereinbarung nicht benötigt wird, wenn der Eigentümer die Mietverträge direkt an die Bank weiterleitet?
Ist es so, das in diesem Fall eine einfache Datenschutzerklärung ausreicht?
Zum Beispiel diese: https://mietvertraege-rlp.de/wp-content/uploads/2018/06/Anhang-zum-Mietvertrag_Datenschutzinformation-Mieter_neu.pdf
Vielen Dank im Voraus.
Leider nein, denn Sie verwenden die Daten, da Sie das Vertragsverhältnis zur Bank anbahnen. Der Eigentümer hat kein Vertragsverhältnis zur Bank.
Im Datenschutzrecht gerade was die DSGVO anbelangt, ist noch vieles nicht gerichtlich geklärt. Daher ist Vorsicht geboten. Da Sie die Verträge ja aber auch sehen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Bank und Sie daher verwenden, empfehle ich die hochgeladene Datei.
Wer die Daten an die Bank weiterleitet ist somit egal.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Das Vorgehen mit der Datei halte ich für wenig praktikabel.
Ist es nicht realistischer, eine allgemeine Formulierung zu wählen?
Denn in der aktuellen Form müsste die gesamte Kette:
Mieter -> Verkäufer -> Makler -> Käufer -> Finanzierungsvermittler -> Bank -> ggf. Marktfolge
im Dokument angegeben werden.
Und das in meinem Fall dann noch für drei verschiedene Banken.
Außerdem könnte es ja auch mehrere Kaufinteressenten mit jeweils mehreren Banken geben.
Vielen Dank im Voraus.
Einfacher ist das schon. Ich verstehe Ihre Bedenken, doch die rechtssichere Lösung ist diese.
Mit freundlichen Grüßen Draudt was