Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Draudt,
vor und während meiner Scheidung wurde durch meine narzisstische Exfrau mein komplettes soziales Umfeld systematisch durch Lügen u.a. zerstört. Um in der Sache endlich Ruhe zu bekommen und einen persönlichen Abschluss zu finden, möchte ich mich mit einem Brief an einen bestimmten Adressatenkreis wenden. Einerseits, um die Unterlassung zur Verbreitung bestimmter Lügen zu meinem Schutz künftig zu unterbinden und anderseits bestimmte Punkte/Sachverhalte klar zustellen. Ich würde gerne meinen Briefe dahingehen prüfen lassen, ob aus diesem gegen mich strafrechtliche Tatbestände, u. a. wie oben genannt, abgeleitet werden könnten.
Mit freundlichen Grüße
K. E.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrter Fragesteller (Name soll gemäß yourxpert nicht genannt werden),
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe Ihren Brief gelesen und geprüft und kann Ihnen nicht dazu raten, diesen so abzufassen. Alles, was ab Seite 4, 2. Absatz zu lesen ist, kann Ihnen so ausgelegt werden, dass man Ihnen unterstellt, Ihre Ex-Frau im Ansehen schlecht zu machen oder zu beleidigen. Es kann die von Ihnen in der Überschrift genannten Tatbestände erfüllen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass die numerierten Punkte auf Seiten 1- 4 oben so zutreffen und ggf. nachweisbar sind. (Ich kann den Inhalt und Ablauf Ihrer Ehe und Trennung in dieser online Beratung ja nicht prüfen.)
Insgesamt kann ich eine schriftliche Äußerung ohnehin nicht empfehlen, denn diese ist danach feststehend und öffentlich. Bei Ihnen wichtigen Personen können Sie Dinge in einem persönlichen - nicht nachweisbaren- Gespräch klären.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt, Rechtsanwältin
Sie haben eine Frage im Bereich Familienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
danke für die Antwort. Wenn ich Sie richtig verstehe, sollte ich die Punkte auch nicht mittels einem persönlichem Brief an eine Person/Familie adressieren?
Freundliche Grüße
K. E.
ja genau, das verstehen Sie richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Draudt
Rechtsanwältin