Beamter auf Lebenszeit Untersuchung, Bundesland Wechsel
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
ich bin Lehrerin (Beamtin auf Lebenszeit).
Mein Mann ist Beamter in einem anderen Bundesland. Wir besitzen bereits Wohneigentum. Da ich so schnell wie möglich in das Bundesland meines Mannes wechseln möchte, aufgrund eines Mangelfaches jedoch keine Freigabeerklärung erhalten werden, habe ich mich auf eine Funktionsstelle beworben.
Leider hatte ich eine Fehlgeburt von Zwillingen, wurde ich in den letzten 5 Monaten zwei Mal operiert und seitdem befinde ich mich in therapeutischer Behandlung. Meine Hausärztin hat mich seitdem krank geschrieben, jedoch ebenfalls attestiert, dass ich ,nach Genesung, in den kommenden Monaten wieder voll arbeitsfähig sein werde.
Nun verlangt mein Dienstherr, dass ich mich bei dem Amtsarzt vorstelle,um eine Dienstunfähigkeit auszuschließen.
Ich habe letzte Woche die Zusage für die Beförderungsstelle vom Schulleiter erhalten, er wollte meine Unterlagen jetzt an die Landesschulbehörde schicken.
Jetzt habe ich Angst, dass diese mir die Stelle verweigert, weil in meiner Akte steht, dass ich seit September krankgeschrieben bin und zur amtsärztlichen Untersuchung muss. Sollte ich mich direkt an die Landesschulbehörde wenden und den Fall erklären oder, trotz Empfehlung des Therapeuten und der Ärztin, sofort wieder arbeiten gehen?
Ich bin gerade ziemlich verzweifelt und habe auch schon überlegt, aus dem Beamtenstatus auszutreten, um mich im anderen Bundesland neu verbeamten zu lassen.
würde in diesem Fall der neue Dienstherr dann ebenfalls meine Personalakte aus dem alten Bundesland erhalten und mich daher nicht einstellen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Zunächst vorweg:
Ja, richtig, der neue Dienstherr würde die Personalakte einsehen können und ebenfalls die Frage nach der Dienstfähigkeit stellen können.
Im Einzelnen zu Letzterem:
Das Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) sieht in § 26 Dienstunfähigkeit vor:
“(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist. Für Gruppen von Beamtinnen und Beamten können besondere Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit durch Landesrecht geregelt werden.
(2) Eine anderweitige Verwendung ist möglich, wenn der Beamtin oder dem Beamten ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. In den Fällen des Satzes 1 ist die Übertragung eines anderen Amtes ohne Zustimmung zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, es mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt und wenn zu erwarten ist, dass die gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes erfüllt werden. Beamtinnen und Beamte, die nicht die Befähigung für die andere Laufbahn besitzen, haben an Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen.
(3) Zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand kann der Beamtin oder dem Beamten unter Beibehaltung des übertragenen Amtes ohne Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit im Bereich desselben Dienstherrn übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist.“
Teilen Sie mir hier am besten noch mit, welchem Bundesland Sie als Beamtin auf Lebenszeit angehören. Dann sehe ich dann nochmals nach und antworte Ihnen ergänzend, vielen Dank.
Vor diesem Hintergrund kann der Dienstherr hier eine amtsärztliche Untersuchung durchaus anordnen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluss vom 10.04.2014 - BVerwG 2 B 80.13, muss die Behörde die tatsächlichen Umstände, auf die sie die Zweifel an der Dienstfähigkeit stützt, in der Aufforderung angeben sowie Angaben zu Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung machen.
Das müsste man sich hier ansehen und näher prüfen. Nach meiner ersten Einschätzung begegnet aber im vorliegenden Fall dass keine grundsätzlichen Bedenken, wobei es wie gesagt aber auf die Einzelfallprüfung ankommt. Falls Sie ein derartiges Schreiben schon haben, dann können Sie es hier sehr gerne mir zur Verfügung stellen, dann sehe ich es mir an.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Beamtenrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Vielen Dank für die Antwort.
Für mich wäre wichtig zu wissen, inwieweit ich dennoch Chancen auf die Stelle in Niedersachsen hätte, bin derzeit in Hessen tätig, wenn ich nach der amtsärztlichen Untersuchung an einer Wiedereingliederug teilnehme und dann auch wieder arbeiten gehe.
Darf mir die Beförderung im neuem Bundesland verwehrt werden, wenn ich zwar für eine längere Zeit krankgeschrieben war, jedoch wieder arbeiten gehe?
Sollte ich eventuell den neuen Schulleiter, der mir die Stelle bereits zugesprochen hat, darüber in Kenntnis zu setzten?
Vielen Dank!
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Soweit keine Dienstunfähigkeit (begrenzte oder gesamte) festgestellt wird, können Sie auch in einem anderen Bundesland weiterhin Beamtin sein und an den Beförderungen etc. teilhaben bzw. diese erhalten.
Auch längere Krankheitsphasen verhindern das nicht.
In der Tat würde ich frühzeitig den neuen Schulleiter darauf ansprechen, was die amtsärztliche Untersuchung anbelangt.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt