Auswahlverfahren öffentlicher Dienst
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Dr.Koch,
Ich habe mich bei einem Berliner Bezirksamt auf eine Stelle beworben und habe die Bestätigung per Mail erhalten dass ich nach dem Vorstellungsgespräch ausgewählt worden bin.
Auf Nachfragen meinerseits wurde mir nun mitgeteilt, dass ein anderer Bewerber um Akteneinsicht aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG gebeten hat. Offensichtlich wird die Auswahlentscheidung angezweifelt.
Wie soll ich mich verhalten ohne jetzt vielleicht die "falschen" Signale zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Sobierajski
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können und sollten gar nichts unternehmen!
Offensichtlich ist ein Mitbewerber nicht damit einverstanden, dass Sie für die Stelle ausgewählt wurden und prüft bzw. lässt prüfen, inwieweit hier die Erfolgsaussicht besteht, Ihre Ernennung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhindern. Es geht dann darum, dass das Verwaltungsgericht die Ernennung vorläufig abwendet. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes muss der unterlegene Bewerber nicht plausibel machen, der geeignetere Kandidat für das zu besetzende Amt gewesen zu sein. Er muss nur nachweisen, dass das Auswahlverfahren an Fehlern gelitten hat und bei rechtmäßigem Verfahren auch er hätte ausgewählt werden können.
Da Sie noch nicht ernannt wurden, wird dies der Weg sein, den der Konkurrent gehen will.
Ob er damit Erfolg haben könnte, kann ich leider mangels genauer Informationen über das statt gefundene Verfahren nicht beantworten.
Antragsgegner ist der Dienstherr, nicht Sie, so dass Sie selbst nun leider nur abwarten können. Da es sich aber um ein Eilverfahren handelt, müssten Sie innerhalb kürzester Zeit darüber informiert werden, ob der Antrag des Konkurrenten Erfolg hatte.
Für Sie ist die Situation nun leider sehr ärgerlich. Da öffentliche Ämter mittlerweile sehr rarr sind und die Bewerberzahl groß, werden grundsätzlich sehr viele Auswahlentscheidungen angezweifelt.
Ich wünsche Ihnen, dass das Auswahlverfahren fehlerfrei durchlaufen wurde und Sie bald Gewissenheit darüber haben, dass Sie ernannt werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie anwaltlichen Beistand in der Sache suchen, können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden. Das Beamtenrecht gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
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