Baumängel
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,
wir haben folg. Problem: im Juni 2012 kauften wir ein Haus Bj. 1970 und beauftragten nur mündlich eine Architektin mit der Bauleitung und Koordination sowie Angebotseinholung bei den Baufirmen.
Der Innenausbau ging problemlos. Außen sollte ein WDVS angebracht, Fenster und Rolläden erneut werden. Da die Architektin gleichzeitig auch einen Stuckateur Betrieb hat, bot sie an die Wärmedämmung über ihre Firma zu machen. Wir willigten ein, sie erstellte ein Angebot und begann mit den Arbeiten. Die neuen Fenster wurden eingesetzt, die Rolläden getauscht und die Gipser
Kamen und brachten das WDVS an. Wir beobachteten den Bau und machten zwischendurch viele Fotos, da uns die Anbringung der Rollädenkästen und deren Führungsschienen etwas seltsam vorkam. Dann waren wir im Urlaub und als wir wiederkamen, war Gerüst weg, Haus verputzt und gestrichen. Wir sahen uns die geleisteten Arbeiten genauer an und stellten Baumängel fest:
Simsen nicht im Lot, Rolläden liefen nicht richtig, Rolläden liefen nicht direkt am Fenster sondern hatten einen Abstand von fast 10 cm zum Fenster, Fensterfaschen waren nicht bis an den Sims verputzt ets. Wir holten daraufhin einen öffentlich bestellten Gutachter von de IHK . Dieser erstellte ein 15 seitiges Gutachten mit allen Baumängeln. Dann nahmen wir uns einen Anwalt und es gab einen Termin mit Architektin=Gipserfirme, Gutachter, Anwalt und uns. Bei diesem Termin wurden die Mängel nochmals durchgesprochen und die Architektin stand zu ihren Fehlern. Wir besprachen die
Weitere Vorgehensweise. Diese sollte so aussehen: im April 2013 je nach Wetterlage kommt wieder ein Gerüst ans Haus, dann wird der Vollwärmeschutz um die Fenster rausgeschnitten, die Rolläden wieder ausgebaut, die Fenstersimsen wieder ausgebaut und alles wieder richtig eingebaut.
Anfang April 2013 wurde dann auch das Gerüst wieder gestellt, der Vollwärmeschutz um die Fenster wurde rausgeschnitten und der Rolladenbauer kam und beseitigte seine Mängel.
Unser Problem: die Gipserfirma kommt nun nicht mehr und macht die ganzen Löcher um die Fenster zu. Es war besprochen, dass diese dann wieder verschlossen werden und das Haus nochmal neu verputzt und gestrichen wird. Nur Anputzen geht nicht, das sie dann die Übergängen sehen würden.
Unser Anwalt hat schon mit Klage gedroht, aber Kein Handwerker kommt. In die Ersatzvornahme gehen können wir nicht, da wir dann wieder alle Kosten tragen würden und diese dann wieder einklagen müßten. Ich schlug unseren Anwalt vor, dass wir die Gipserfirma und die Architektin bei Handwerkskammer und Architektenkammer anzeigen möchten. Aber irgendwie will er da nicht ran. WARUM? Würde das was bringen?
Wir haben jetzt noch bis Ende Juli 2013 Zeit bei der KfW Bank Rechnungen zum noch nicht abgerufenen Darlehen einzureichen. Sollten bis dahin die Arbeiten nicht fertig sein und ich habe keine Schlußrechnungen, dann ist das Restdarlehen futsch und wir können keine Gelder mehr abrufen.
Alle Abschlagszahlungen hat die Stuckateurfirma erhalten, dies macht ca. 80% des Angebotes von 2012 aus. Die Architektin hat in 2012 eine AZ gestellt, daraufhin baten wir um eine detaillierte Aufstellung zu dieser AZ, haben diese bis heute nicht erhalten. Deshalb und wegen der Mängel hat die Archtektin bisher noch keinen Cent von uns bekommen. Ich denke, das ist auch in Ordnung so, denn schließlich bezahlen wir nicht die Leistung sondern das Ergebnis ihrer Leistungen und das war gem. Gutachten alles andere als zufriedenstellend.
Was für Drohmöglichkeiten hätten wir denn noch, damit endlich diese Arbeiten abgeschlossen werden können.
Schon vorab besten Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
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Antwort von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
auch wenn so eine Anzeige bei der IHK zusätzliche Arbeit für den Anwalt bedeutet, so sollte dies im Bereich des Baurechts bei Mängeln und wenn diese verschuldet nicht geleistet werden, stets getan werden. Eine solche Anzeige geht einher mit der Zulassung bewegt die meisten dann doch zum unkomplizierterem Handeln.
Sie sollten auf jeden Fall zusätzlich zur Anzeige die Architektin noch einmal unter Fristsetzung zur detaillierten Aufstellung der AZ auffordern.
Falls diese nicht reagieren sollte und auch im Rahmen der Anzeige bei der IHK nicht, wären Sie allerdings im Rahmen der Schadensminderungspflicht verpflichtet, Dritte den Schaden beheben zu lassen, um den Restkredit nicht zu gefährden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Gern können wir zur Beschleunigung auch telefonisch über die Sache sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
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