Autokauf von insolventem Händler
Fragestellung
Hallo Herr Schröter
ich habe vor einiger Zeit ein Auto bei einem Renault-Händler gekauft. Wie vereinbart habe ich die Hälfte von 3750 Euro überwiesen. Daraufhin hat mir der Verkäufer die Papiere für die Anmeldung zugeschickt. Das Auto habe ich ein paar Tage später auch angemeldet. Den Restbetrag sollte ich bei Übergabe bar bezahlen. Letzten Samstag wollte ich das Auto abholen. Am Freitag Abend rief mich der Verkäufer an und sagte mir, dass er mir das Auto nicht übergeben könnte, weil der Renault-Händler Insolvenz angemeldet hat.
Anscheinend darf mir der Händler das Auto solange nicht ausliefern, bis der Insolvenzverwalter sein OK gibt.
Habe ich Anspruch auf das Auto und darf ich das Auto einfach abholen? Habe ich Anspruch auf Schadenersatz weil ich ja schon Versicherung für das Auto zahle? Habe ich Anspruch auf die 1-jährige Garantie trotz Insolvenz des Renault-Händlers?
Vielen Dank und viele Grüße
Gerhard Jost
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1. Zunächts sollten Sie sich einen Nachweis geben lassen, dass tatsächlich ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Hierfür lassen Sie sich den aufgrund des Insolvenzantrages ergangenen Beschluss des Insolvenzgerichtes in Kopie aushändigen.
2. Ist ein Insolvenzantrag gestellt worden, können Sie das Fahrzeug in der Tat nicht herausverlangen, da das Eigentum noch nicht auf Sie übergegangen ist. Hierzu sollten Sie mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung treten, ob dieser bereits jetzt bereit ist, das Fahrzeug gegen Zahlung herauszugeben.
Grundsätzlich muss der Insolvenzverwalter das Fahrzeug nicht herausgeben, hat aber dann auch keinen Anspruch auf die Zahlung des Restkaufpreises.
3. Sollten Sie bereits die Zulassungsbescheinigung bzw. den Kfz Brief besitzen, ist dies für Sie eine wertvolle Handhabe um den Insolvenzverwalter zum Vollzug des Kaufvertrages zu bewegen. Ohne die Papiere wird er das Fahrzeug nicht veräußern können.
4. Sollte der Insolvenzverwalter keine Entscheidung treffen, setzen Sie ihm eine Frist bis wann er sich entscheiden soll, ob er den Kaufvertrag erfüllt oder nicht. Die Papiere geben Sie jedenfalls nur zurück, wenn Sie Ihre Anzahlung zurückerhalten.
5. Ihr Ziel muss es sein, den Insolvenzverwalter davon zu überzeugen, den Kaufvertrag zu vollziehen. Dies können Sie nur, wenn der Weiterverkauf des Fahrzeuges schwierig oder unmöglich ist. Dann wird der Insolvenzverwalter Ihnen das Auto gegen Zahlung des Restkaufpreises übergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
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vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe heute mit dem Insolvenzverwalter gesprochen. Er sagte mir, dass es die Sache mit den Banken geklärt werden muss und das er mir das Auto nicht übergeben kann. Ich habe ihm daraufhin gesagt dass ich bis nächsten Samstag das Auto übergeben haben möchte. Ansonsten würde ich das Geld und Schadenersatz (Versicherung, evtl. Mietauto) beanspruchen. Hätte ich das Recht dazu Schadenersatz zu verlangen und besteht die 1-jährige Gebrauchtwagengarantie trotz Insolvenz des Händlers?
Vielen Dank und viele Grüße
Die Garantie besteht, wenn diese bei einer Versicherung abgeschlossen wurde. Hat der Händler Ihnen eine Garantie versprochen, hängt deren Bestand davon ab, ob der Betrieb fortgeführt wird oder nicht. Wird der Betrieb durch den Insolvenzverwalter nicht fortgeführt, werden Sie auch keine Garantieansprüche geltend machen können, außer die Garantie wurde bei einer entsprechenden Garantiegesellschaft abgeschlossen.
Ein Gespräch des Insolvenzverwalters mit den Banken ist nur dann erforderlich, wenn die Bank eine Sicherheit in Form eines Briefes oder Zulassungsbescheinigung hat. Ist dies nicht der Fall kann der Insolvvenzverwalter selbst entscheiden und muss sich nicht hinter einer Bank verstecken.
Neben der Vorauszahlung können Sie auch Ihren finanziellen Schaden zur Insolvenztabelle anmelden, wenn das Auto nicht ausgeliefert wird.
Viele Grüße