Ausbildungskosten Sonderausgaben
Fragestellung
Bin selbstständig (Steuersatz 42 %) und würde gerne für meine Bachelorarbeit die Hilfe eines Ghostwriters in Anspruch nehmen.
Können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden im Rahmen der Kosten für mein Studium?
Wie müssten diese deklariert werden?
Auf der Rechnung steht bei Leistung "Wissenschaftliche Beratung" = siehe Anlage.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Steffen Becker
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Haben Sie während Ihres Studiums ein zu versteuerndes Einkommen, können Sie die Ausbildungskosten, also alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen, als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG absetzen – allerdings höchstens 6.000 € in dem Jahr, in dem die Kosten angefallen sind.
Ein Ansatz als (vorweggenommene) Werbungskosten ist zur Zeit lt. § 9 Abs. 6 EStG nur möglich, wenn bereits eine Erstausbildung abgeschlossen wurde oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Der Bundesfinanzhof hält das Verbot eines Werbungskostenabzugs aber für verfassungswidrig und hat die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt – hier ist noch eine Entscheidung abzuwarten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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