183 Tage Regelung
Fragestellung
Guten Tag Herr Rechid,
ich wohne momentan mit meiner Frau und unseren beiden Kindern in Deutschland und arbeite als Grenzgänger in der Schweiz.
Durch die Grenzgängertätigkeit bedingt, muss ich vierteljährlich Steuervorauszahlungen leisten und jährlich eine entsprechende Einkommenssteuererklärung abgeben.
Meine Frau arbeitet in Deutschland. Nächstes Jahr im Sommer werden wir nach Kanada auswandern.
Meine Frage ist nun ob es besser ist, wenn wir uns schon vor dem 01.07.21 komplett in Deutschland abmelden, oder erst danach? Welche Option ist steuerlich günstiger für uns?
Vielen Dank
Grüsse
M. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Steuerberater Salar Rechid
Lieber Ratsuchener,
gerne komme zurück auf Ihre Fragen, die ich nachfolgend auf Grundlage Ihrer Informationen beantworte.
Das Ergebnis nehme ich vorweg: Ich empfehle Ihnen und Ihrer Familie noch in diesem Jahr aus Deutschland weg zu ziehen, um im nächsten Jahr nur im Ausland den steuerlichen Wohnsitz zu begründen. Sollten Sie erst nächstes Jahr vor dem Sommer wegziehen, so werden Sie leider noch als unbeschränkt Steuerpflichtiger für das ganze Jahr behandelt und müssen wieder eine Steuererklärung in Deutschland abgeben.
Begründung:
Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland knüpft an einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an. Einen Wohnsitz hat man erst dann nicht mehr, wenn man de facto keine Verfügung über eine Wohnung in Deutschland hat durch einen Schlüssel etc. Der gewöhnliche Aufenthalt liegt regelmäßig vor, wenn man sich mehr als 6 Monate in Deutschland aufhält. Die Abmeldung spielt daher insoweit keine Rolle. Die beschränkte Steuerpflicht setzt wiederum voraus, dass man seinen Wohnsittz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat und zudem bestimmte Einkünfte aus Deutschland erzielt (z.B. Dividenden, Renten, Veräußerungsgewinne, Mieten etc.). Letzteres soll nach Ihrer Darstellung nicht vorliegen. Denn nur in diesem Fall ist bei einer beschränkten Steuerpflicht auch eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben.
Besteht während eines Jahres (etwa aufgrund eines Zu- oder Wegzugs) sowohl eine unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht, so wird der Steuerpflichtige für dieses Jahr als gänzlich unbeschränkt Steuerpflichtig behandelt. Insoweit bietet es sich an einen sauberen Cut zu machen und z.B. zum Jahresende aus Deutschland zusammen mit der Familie (unter vollständiger Aufgabe der Wohnung) weg zu ziehen, damit im neuen Jahr keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht.
Da sowohl zwischen Deutschland und der Schweiz, als auch zwischen Deutschland und Kanada, als auch der Schweiz und Kanada Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurden, gilt es auch die Ansässigkeitsregelungen nach diesen DBA's zu beachten, da diese völkerrechtlichen Regelungen den o.g. deutschen Regelungen hinsichtlich der Ansässigkeit vorgehen (§ 2 AO, Art. 25 GG). Zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit sind regelmäßig die folgenden Kriterien in entsprechender Reihenfolge zu prüfen bi seine Feststellung erfolgt (Art. 4 Abs. 2 OECD-MA).
- Mittelpunkt der Lebensinteressen: Der Mittelpunkt der Lebensinteressen bestimmt sich nach objektiven Kriterien innerhalb des fraglichen Zeitraums (Steuerjahr = Kalenderjahr) und hängt von persönlichen und wirtschaftlichen Interessen an einen Staat ab. Das wichtigste persönliche Interesse sollte in Ihrem Fall Ihre Familie sein; aus wirtschaftlicher Sicht sollte regelmäßig die Arbeitsstelle ausschlaggebend sein.
- Gewöhnlicher Aufenthalt
- Staatsangehörigkeit
- Verständigungsverfahren
Ich hoffe, dass ich Ihnen insoweit helfen konne und verbleibe
Mit den besten Grüßen
Salar Rechid, LL.M
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Doppelbesteuerung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen