Doppelbesteurung/Steuerbefreiungsantrag
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe schon seit mehr als 10 Jahren im Ausland und meine Firma hat mir bis jetzt jedes Jahr ein Steuerbefreiungsantrag gestellt. Das Finanzamt will jedes Jahr meine Steuereklaerung sehen und hat auch immer so funktioniert dass es akzeptiert wurde was ich an Steur im Ausland bezahlt habe.
Versteuer immer mein kompletes Jahresgehlat im Ausland z.Z. in Mexiko.
Doch im Jahr 2014 habe ich ab April de Arbeitgeber gewechselt. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat somit behauptet dass er nicht mehr die 180 Tage ausserhalb Deutschland garantieren kann und alles fuer Januar bis Maerz abegefuehrt inklusive Kirchensteuer, Solidaritaetszuschlag etc.
Mein Neuer Arbeitgeber hat ab April wieder einer Steuerbefreiungsantrag beim Finanzamt gestellt und fuehrt keine Steuer ans Finanzamt ab. Somit bin ich davon ausggegangen dass ich die komplett abgefuehrte Steuer zurueck bekomme weil ich nie ein Tag in Deutschalnd gelebt habe und mein Komplettes Gehalt in Mexiko versteurt habe. Ich gehe von der Regel der 180 Tage aus. Wo ich da lebe fuehre ich meine Stuer komplett ab. Nun will aber das Finanzamt mir nicht das Geld zurueck geben sondern rechnet noch nach und will von mir noch knap 269 EUR was mir keinen Sinn macht.
Bitte Angebote abegeben wie Sie mir hier helfen koennen. Was ich brauche ist eine Grundlage wie ich Einspruch gegen die Festsetzung einlegen kann und mein Geld wieder bekomme und nicht bezahle.
Mit freundlichen Gruessen
Miroslaw Dziuba
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Honorareinsatzes kurz. Abweichende Sachverhalte können Veränderungen in der steuerlichen Beurteilung zur Folge haben.
Sofern Sie sich in 2014 länger als 183 Tage in M. aufgehalten haben, würde das Besteuerungsrecht M. haben und nicht D. Da aber Ihr früherer Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten hat und an das Finanzamt in D abgeführt hat, ergibt sich zwangsläufig der vorliegende Steuerbescheid Ich gehe davon aus, dass Ihr Arbeitgeber hier nicht korrekt gehandelt hat. Insofern müssten Sie jetzt gegen den Steuerbescheid schriftlich Einspruch einlegen (innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids und diesen damit begründen, dass Ihr Arbeitslohn für das gesamte Kalenderjahr 2014 in Deutschland steuerbefreit ist und lediglich unter Progressionsvorbehalt steht. Wichtig ist aber, dass Sie durch eigene !!! Aufzeichnungen nachweisen, dass Sie die 183 Tage Regelung eingehalten haben. Alternativ kann das auch der Arbeitgeber machen, aber wie man sieht hat zumindest einer dieser Arbeitgeber hier keine Nachweise erbracht und wird diese auch nicht erbringen. Ich rate Ihnen dazu, dass der Arbeitgeber, der es in 2014 richtig gemacht hat, Ihnen diesen Zeitraum bestätigt und Sie selbst durch Aufzeichnungen die verbleibende Lücke schließen.
Die Einspruchsfrist beginnt nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Dieser ist, wenn er per Post zugegangen ist, am dritten Tag nach Bescheid-Datum als bekanntgegeben. Bis zum 02.10. müssen Sie somit Einspruch eingelegt haben. Beantragen Sie gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheid, damit Sie die Nachzahlung nicht leisten müssen.
Gerne schaue ich mir Ihren Entwurf dann auch an, bevor Sie diesen an das Finanzamt versenden. Dieser Service ist mit Ihrem heutigen Einsatz eingeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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Entspricht voll und ganz der Erwartung.
vielen Dank fuer Ihre Rasche und Hilfreiche Antwort.
Wie von Ihnen Angeboten uebersende ich Ihnen den Entwurf meines Einspruchs.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 vom 28.07.2015
Steuernummer: 87504/42700
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den oben genannten Steuerbescheid frist- und formgerecht
Einspruch ein und beantrage die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids
Meine Begründung lautet wie folgt:
- Ich habe mich mehr als 183 Tage in Mexiko aufgehalten somit hat Mexiko das Besteuerungsrecht
- Somit ist mein gesamter Arbeitslohn im Kalenderjahr 2014 Steuerbefreit und steht lediglich unter Progressionsvorbehalt
- Den Nachweis über die komplete versteuerung in Mexiko haben Sie bereits erhalten
- Den Steuerbefreiungsantrag gültig ab den 01.04.2014 – 31.03.2017 haben Sie bereits mit der Einreichung der Steuererklaerung erhalten
- Zusatzlich noch als Anhang 2 Schreiben der beiden Arbeitgeber die bestätigen dass ich das ganze Kalenderjahr 2014 über in Mexiko taetig war
Gleichzeitig beantrage ich auf Grund des laufenden Einspruchsverfahrens die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 der Abgabenordnung. Sofern ich nichts Gegenteiliges von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie diesem Antrag entsprechen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
(Ihre Unterschrift)
Mit freundlichen Grüßen
Schenk