IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mahnt wegen Wettbewerbsverstößen ab.

Shopbetreiber bei DaWanda, eBay & Amazon etc. aufgepasst!

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.(nachfolgend IDO) aus Leverkusen verschickt immer wieder Abmahnungen wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße im Internet. Betroffen sind vor allem Shopbetreiber z.B. bei eBay, Amazon, Dawanda und sonstigen Online Shops. Die Abmahnschreiben werden in der Regel als Einwurf-Einschreiben durch den IDO versandt.

IDO Interessensverband - Wer ist das?

In seinen Schreiben behauptet der IDO circa 1.800 Mitglieder zu haben. Hierunter zählten beispielsweise Mitglieder aus den Bereichen:

  • Online-Apotheken,
  • Online-Warenhäuser,
  • Online-Shops,
  • IT-Dienstleister,
  • Provider,
  • sonstige Dienstleister,
  • Verlage,
  • Fabrikanten,
  • Immobilienmakler,
  • Rechtsdienstleistungsunternehmen etc.

Die Ziele des IDO seien insbesondere die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und damit die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen.

Welche Branchen sind betroffen?

Zu den betroffenen Branchen gehören insbesondere Angebote aus den nachfolgenden Bereichen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der IDO Interessenverband aus hiesiger Sicht ein Abmahnverein ist, so dass daneben viele weitere Branchen denkbar und abmahngefährdet sind.

  • Autoersatzteile (KfZ- und Motorradzubehöhr)
  • Bücher und CDs
  • Bürobedarf
  • Dekorationsartikel
  • Elektroartikel
  • Haushaltswaren
  • Immobilienmakler
  • Parfüm und Kosmetik
  • Pflanzen
  • Rechtsdienstleister
  • Schmuck
  • Spielzeug
  • Textilwaren
  • Tier- und Zoohandel
  • Werkzeuge

Was macht der IDO geltend? Um welche Art von Wettbewerbsverstößen handelt es sich, die der IDO moniert?

Hauptsächlich werden von dem IDO verschiedene Wettbewerbsverletzungen der Betroffenen im Bereich des Onlinehandels geltend gemacht. Hierbei stehen gerade auch Angebote auf den Online Platfformen von Ebay, Amazon und Dawanda im Focus des IDO.  Als wettbewerbswidrig moniert der IDO Interessenverband z.B. Folgendes:

  • fehlende Belehrungen zum Muster-Widerrufsformular,
  • fehlende bzw. fehlerhafte Widerrufsbelehrungen,
  • fehlende Verweise auf die Möglichkeit der außergerichtlichen Online-Streitbeilegung der EU-Kommission (ODR Verordnung, OS-Plattform),
  • fehlende Angaben zum Vertragsschluss,
  • Verwendung unwirksamer AGB Klauseln (z.B. Schriftformerfordernis von "Nebenabreden") sowie
  • fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung.

Diese Aufzählung stellt lediglich einen Auszug monierter Verletzungshandlungen durch den IDO dar. Gegebenenfalls werden weitere Verstöße von dem IDO Interessensverband den Abmahnungsempfängern vorgeworfen.

Was fordert der IDO? Primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung

Nachdem der IDO in seinen Schreiben nähere Erläuterungen zu den behaupteten Wettbewerbsverstößen ausgeführt hat, fordert er zum Ende von den Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb kurzer Frist. Ein Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung ist den Abmahnschreiben oft beigefügt.

Was passiert nach Fristablauf?

Sollte hingegen die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht fristgerecht beim IDO eingehen, müsse der Betroffene mit der gerichtlichen Durchsetzung der Unterlassungsansprüche durch den IDO Interessenverband rechnen. In diesem Fall würde der IDO dann die Angelegenheit an eine Rechtsanwaltskanzlei abgeben, die die Sache weiter verfolgt.

Das sollte man unbedingt ernst nehmen!

Nach hiesiger Erfahrung macht der IDO in der Tat die behaupteten Unterlassungsansprüche in einem gerichtlichen  Verfahren geltend.

Was wird noch vom IDO gefordert?

Ferner fordert der IDO für seine Tätigkeit eine Kostenerstattung von den Betroffenen in Höhe von 232,05 EUR brutto, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

Fazit:

Nehmen Sie das Abmahnschreiben des IDO ernst. Doch handeln Sie nicht unüberlegt und vorschnell!

Der etwaig beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft einfach unterschrieben und an den IDO zurück gesandt werden. Die hierin aufgeführten Formulierungen sind oft juristisch weitergehender als konkret für den Betroffenen notwendig.

Daneben ist zu beachten, dass das eigentliche Risiko hier nicht in der Zahlung der Kosten von 232,05 EUR liegt. Vielmehr ist mit einer späteren Überprüfung der künftigen Angebote des Betroffenen durch den IDO Interessenverband zu rechnen. Wird dann ein Verstoß gegen die abgegebene und eventuell zu weit gefasste Unterlassungserklärung festgestellt, drohen nicht unerhebliche Vertragsstrafen! In einem hier vorliegenden Fall fordert der IDO Interessenverband für einen Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 EUR.

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So verständlich es ist, möglichst weitere Kosten gering zu halten, so ist in solchen Fällen anwaltliche Hilfe sehr ratsam. Gerne helfe ich Ihnen in einer solchen Angelegenheit weiter. Nutzen Sie hierfür einfach die Funktion der "Fragestellung" an mich oder rufen Sie mich über die "Telefon-Hotline" an.