Mieter verweigert Besichtigung
Fragestellung
Ich habe ein 3 Familienhaus, dieses möchte ich verkaufen. Ich muß mit den
Kaufintressenten das Haus und die Mietwohnungen besichtigen. Ich habe die Mieter 8 Tage vorher darüber informiert, 2 Mieter haben nichts dagegen, aber eine Mieterin verweigert mir und den Kaufintressenten ihre Wohnung zu betreten. Habe ich eine Rechtliche Möglichkeit die Wohnung zu betreten.
Kann ich notfalls mit einer Kündigung drohen und Kündigen.
Gruß
H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sie haben kein Selbsthilferecht. Das bedeutet, Sie dürfen sich ohne Genehmigung des Mieters keinen Zutritt verschaffen.
Verweigert der Mieter den Zugang, können Sie seine Genehmigung aber durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzen.
Die Klage würde auf Duldung der Besichtigung lauten.
In dringenden Fällen kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Dazu müssten Sie aber eine besondere Eilbedürftigkeit glaubhaft machen, was nicht unproblematisch ist. Denn die meisten Gerichte sind der Auffassung, dass ein Hauptverfahren (normales Verfahren) ruhig abgewartet werden könne und man kein Eilverfahren benötigt.
Verweigert der Mieter wie bei Ihnen den Zugang ohne nachvollziehbare Gründe, macht der Mieter sich schadensersatzpflichtig. Denn die Zugangsgewährung ist immer zumindest eine nebenvertragliche Pflicht des Mieters. Bei einem Verstoß verletzt der Mieter also seine Pflichten aus dem Mietvertrag.
Entsteht Ihnen dadurch ein nachweisbarer Schaden, könnten Sie diesen Schaden dann beim Mieter geltend machen.
Und für die Verweigerung könnten Sie dem Mieter letztlich auch tatsächlich kündigen. Allerdings wird es beim ersten Verstoß noch nicht möglich sein. Möglich wäre aber zumindest eine Abmahnung.
Nach mehreren Abmahnungen wegen mehreres Verweigerungen könnten Sie dann die Kündigung aussprechen. Eine vorzeitige Kündigung wegen einer einmaligen Verweigerung wäre also unwirksam
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
sehr ausführlich beantwortet und sehr schnell.
Gruß
H.