Die richtige Vorgehensweise bei Abmahnung im Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht
In der heutigen Zeit kommt es vielfach vor, dass man als Verbraucher oder Unternehmer ständig einer Abmahnung ausgesetzt zu sein scheint.
In den meisten Fällen sind Verbraucher "Opfer" von Urheberrechtsverletzungen wegen angeblichen illegalen Downloads von Dateien (Musik, Videos) oder Unternehmer mit angeblichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht (UWG).
Was ist zu tun?
Einher mit der Abmahnung werden Sie aller Wahrscheinlichkeit aufgefordert werden eine Unterlassungsklärung abzugeben (die meist bereits vorgefertigt vorliegt) und eine hohe Gebührennote auszugleichen.
Einfach ignorieren sollte man dies nicht, sondern stattdessen eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, das angeblich wettbewerbswidrige Verhalten nebst Einräumung einer Vertragsstrafe zu unterlassen.
Rechtsanwaltskosten sollten Sie zunächst nicht bezahlen, ehe diese nicht gerichtlich festgestellt sind. Denn meist sind die angesetzten Streitwerte überhöht, nach denen sich dann die Gebühren richten.
Im letzten Schritt sollten sodann die Vorwürfe geprüft werden. Im Falle von angeblich illegalen Downloads dürfte es für die Gegenseite in aller Regel schwer werden zu beweisen, dass der rechtlich geschützte Titel a) von Ihnen b) vollständig heruntergeladen worden ist und c) auch den richtigen Inhalt hatte und nicht etwa eine sogenannte "Fake-Datei" gewesen ist, die Musikproduzenten gerne selbst in das Internet stellen, um potentielle Downloader zu frustrieren.
Im Bereich des Wettbewerbsrechts sollte ebenfalls zunächst der Streitwert anhand von aktuellen Urteilsdatenbanken überprüft werden und zum Anderen, ob nicht bereits formelle Fehler vorliegen, zum Beispiel der Abmahnende überhaupt Mitkonkurrent ist. Ist er dies nicht, hat er auch kein Recht Sie abzumahnen. Auch sollte bei einer Abmahnung eine fehlende Vollmacht des Klienten immer gerügt werden.
Wenn Sie sich in so einer Situation befinden sollten, können Sie die oben genannten Ratschläge gerne befolgen und auch meine Kanzlei wenn nötig in Anspruch nehmen.
Mit freundlichem Gruß
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Kanzlei Hoffmeyer
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