ZVS / Landung Vermögensauskunft Forderung Quelle aus 1995
Beantwortet von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth in unter 2 Stunden
Fragestellung
- Mutter, 72 Jahr, bettlägerig (Pflegestufe wird beantragt), mittellos (Grundsicherung, keine Pfändbaren Gegenstände/Vermögen). Schreiben GV belastet emotional sehr.
- Arztbescheinigung über immobilität wird besorgt.
- Angehängtes Schreiben GV Zustellung 10.09.2019
- Zahlungsaufforderung innerhalb 14 Tage
- dann Landung zur Vermögensauskunft beim GV
- Keine Forderung oder Titel bekannt.
- Quelle insolvent, keine Forderung von der Fa. Quelle bekannt.
- Auskunft Mutter: Alle Forderungen und ggf. MB in Vergangenheit wurden beglichen
- Keine Mahnungen seit dieser Zeit.
- Leider keine Kontoauszüge/Unterlagen aus 1995 oder 1996 mehr vorhanden.
- GV nicht erreichbar, da im Urlaub bis 14.10.2019
- Kurze Internetrecherche zu den RA Purps, Vogel, Flinder aus Krefeld: Mutmaßlich viele ZVS von bereits beglichenen Forderungen und Mahnbescheiden.
Mit der Bitte um eine Einschätzung und auf Grund der Fristen zeitnahe Tipps für das weitere Vorgehen.
Im Voraus vielen Dank
Gruß aus Nürnberg
T. M.
Sohn von Fr. Bärbel Heitmann
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Ich hoffe, dass Sie eine Generalvollmacht oder Betreuung für Ihre Mutter haben, damit Sie die Angelegenheit für sie erledigen können. Sonst müssten Sie sich von Ihrer Mutter eine Vollmacht schreiben lassen.
Sie sollten mit der Gerichtsvollzieherverteilungstelle beim zuständigen Gericht Kontakt aufnehmen und ihm die Lage schon einmal schildern. Fragen Sie nach einem Vertreter oder beantragen Sie die Terminsverlegung. Beantragen Sie ohnehin die Absage des Termins und berufen sich mit Beweisen auf den Gesundheitszustand Ihrer Mutter. Wenn Sie keinen erreichen sollten, so gehen Sie mit allen Bescheinigungen, Attesten, Vollmacht zur Vermögensauskunft hin und schildern die Lage. Den Termin verstreichen lassen, sollte man aber nicht. Der GV prüft nicht, ob die Forderung begründet ist.
Weiterhin sollten Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht Akteneinsicht beantragen. Am besten sprechen Sie dort vor. Wenn ein Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) vorhanden sein sollte, müssen Sie ggf. noch eine Vollstreckungsgegenklage erheben und die Forderung so zu Fall bringen.
Wenn Ihre Mutter nie eine Forderung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten haben sollte, müsste sie das ggf. eidesstattlich versuchen und man müsste Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, um gegen die Forderung noch vorgehen zu können. All das kann man aber nur beurteilen, wenn man genau die Akten kennt.
Offenbar hat Ihre Mutter gar nicht das Geld, um die Forderung zu bezahlen und lebt pfändungsfrei. Selbst wenn also alles schiefgehen sollte, so wird sie im Ergebnis nicht zur Zahlung herangezogen werden können.
Dazu muss man aber erst einmal genau wissen, um welche Forderung es sich handelt.
Da Ihre Mutter offenbar kein hohes Vermögen hat,können Sie sich auch an einen Anwalt wenden, welcher wohl im Rahmen von Beratungshilfe außergerichtlich und Prozesskostenhilfe gerichtlich für sie tätig werden kann.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Brigitte Draudt, Rechtsanwältin
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