Zeugenfragebogen
Beantwortet von Rechtsanwalt Michael Pilarski in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Pilarski,
lt. Schreiben des Landkreises Ammerland vom 19.03.2019 wird meinem Ehemann vorgeworfen, während einer Fahrt auf der Autobahn am 08.03.2019 bei einer Geschwindigkeit von 138 km/h den erforderlichen Abstand von 68 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Der Abstand soll laut Messung 26 m betragen haben. Besteht Ihrer Meinung nach Aussicht auf Erfolg, Einspruch einzulegen?
Mit freundlichen Grüßen
S. Bartling
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrte Frau Bartling,
vielen dank für Ihre Anfrage.
Um beurteilen zu können, ob der Vorwurf berechtigt ist, müsste ich einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Aus den Akten kann erst ersehen werden, ob die Messungen korrekt waren und ob sich etwas gegen den Vorwurf vorbringen lässt. Aus den Akten kann nämlich auch ersehen werden, ob das Messgerät ordnungsgemäß geeicht uns aufgestellt wurde uns ob die Beamten ausreichend geschult waren. Geben Sie mir gerne Bescheid, ob ich einen solchen Antrag stellen soll.
Ich hiffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Nutzen Sie die Kommentarfuntkion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilaraki (Rechtsanwalt)
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