Wiederbeschaffungswert wird nur Netto ausgezahlt bei Vollkasko
Beantwortet von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Freund hat einen Aquaplanning Autounfall verursacht, wobei unser Auto (3Jahre Neuwagen) danach als wirtschaftlichen Totalschaden ausgewiesen wurden ist. Jetzt zahlt uns die Vollkaskoversicherung nur den Nettowiederbeschaffungswert und die Differenz von fast 3.000,00€ erst, wenn wir ein neues Fahrzeug in der Höhe (ca.18000€) gekauft haben und wenn wir ein günstigeres Auto kaufen nur die angefallene Summe und auch nur wenn wir ein Auto bei einem Nicht-Privaten-Händler kaufen. Wieso ist das so? Wir haben doch beim Kauf unseres Autos vor 3 Jahren auch den Bruttowert bezahlt und nicht den Nettowert. Jetzt werden wir ja gezwungen aufjedenfall so ein teures Auto wieder zu kaufen, dass wir nicht das Geld verlieren.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
Die Angelegenheit selbst mit der Mehrwertsteuer kann durchaus kompliziert werden, allerdings ist die Antwort auf Ihre Frage relativ leicht und lässt sich im Gesetz und zwar in § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB finden:
"Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist."
Insofern bedeutet dies, dass der Versicherer, so wie es in Ihrem Fall auch getan hat, die Umsatzsteuer solange zurückhalten kann, als dass sie nicht nachweisen, als dass sie diese Umsatzsteuer zum Beispiel bei einem Neukauf auch tatsächlich wieder aufgewandt haben.
Hier ist auch Grundsatz, dass dem Geschädigten nur der Schaden ersetzt werden muss, der ihm auch tatsächlich entstanden ist.
Insofern würde dieser hier nach dem unfallrechtlichen Regelungen und gegebenenfalls auch weiteren Abzügen im Rahmen eines Totalschadens grundsätzlich nur der Wert sein, der ihr altes Fahrzeug auch tatsächlich wert gewesen ist.
Darüber hinaus bleibt es Ihnen unbenommen, bei einer fiktiven Abrechnung ein preiswerteres Fahrzeug oder gegebenenfalls auch einen Erlös aus der Zahlung der Versicherung im netto Rahmen zu erzielen. Dann hätten sie aber gleichzeitig damit nachgewiesen, dass der Schaden möglicherweise nicht so hoch gewesen wäre.
Sollte ein neues Fahrzeug verkauft werden oder eine Reparatur vorgenommen werden, sollten Sie allerdings in jedem Fall auch die Umsatzsteuer geltend machen.
Ich hoffe, dass ich ihre Frage mit meinen Ausführungen hilfreich beantwortet habe und stehe Ihnen bei Nachfrage bedarf jederzeit gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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