Widerspruch auf Mahnbescheid / Forderung aus Online-Geschäft
Fragestellung
Aus unserer Produktion erhielt ich den Auftrag im WWW EPX Mischdüsen für 400 ml Kartuschen zu bestellen.
Das Suchergebnis ergab einen Link zu einem Produkt auf einem mir bekannten Online Shop.
Auf der Produktseite war keine Abbildung des Produkts und keine Artikelbeschreibung. Die Überschrift der Produktseite entprach allerdings genau meiner Suchanfrage.Da es das günstigste Angebot im WWW war, bestellte ich dort.
Die gelieferten Mischdüsen entsprachen allerdings nicht den von der Produktion gewünschten Mischdüsen. Sie waren länger und zum Aufstecken und nicht zum Aufgeschrauben. Ich erfuhr dabei, dass es verschiedene Arten dieser Mischdüsen gibt, die sich äusserlich in Form und Farbe unterscheiden lassen. Am Liefertag noch versuchte ich Kontakt zum Lieferanten aufzunehmen - ohne Erfolg. Da wir die Mischdüsen dringend benötigten, habe ich in einem anderen Shop bestellt und die gelieferten Mischdüsen mit folgendem Kommentar an den Lieferanten zurückgeschickt:
...
unser Produktionsleiter kann die gelieferten Mischdüsen bei der Fertigung nicht einsetzen, da sie zu lang sind.
Wegen dem kurzfristigen Bedarf haben wir eine Alternative gefunden, die derzeit im Einsatz ist.
Falls Sie die abgebildeten Mischdüsen in Ihrem Sortiment haben, würden wir zukünftig den Kleber und die Düsen zusammen bei Ihnen bestellen wollen.
Nach 4 Monaten kam eine Zahlungserinnerung, auf die ich folgenden Text und die Nachricht mit dem Kommentar von oben zurückschickte:
...
die bestellten Mischdüsen haben wir mit beigefügter Notiz am 9.November an Sie zurück geschickt.
Nach 16 Monaten kam die 1. Mahnung, auf die ich mit folgendem Text reagiert habe:
...
die bestellten Mischdüsen haben wir mit beigefügter Notiz am 9.November an Sie zurück geschickt.
Bitte aktualisieren Sie Ihr Buchhaltungssystem, um den Mahnprozess zu beenden.
Die Antwort vom Liefeanten:
...
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie haben die gelieferte Ware zwar zurück geschickt, ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag besteht aber nicht. Für gewerbliche Kunden besteht auch kein Widerrufsrecht!
Mit Bestellung vom 23. Oktober 2016 haben Sie die zu Ihrem Klebstoff passenden Mischdüsen bestellt. Genau das was Sie bestellt haben, wurde Ihnen von uns geliefert.
Vor diesem Hintergrund liegt Ihre Sendung in unserem Auslieferungslager bereit.
Wir erwarten Ihre Zahlung entsprechend unserer Mahnung.
Meine Antwort:
...
am Tag des Erhalts der Mischdüsen habe ich beigefügte Nachricht gesendet.
Im anschließenden Telefonat bekam ich Informationen zu den uns unbekannten Mischdüsen und habe auch erläutert, warum ich diese Mischdüsen bestellt habe. Die gesuchten Mischdüsen hatten Sie damals nicht im Sortiment. Aufgrund des Artikelnamens 3M Scotch-Weld; EPX Mischdüse für 400 ml Kartuschen ohne weitere Produktbeschreibung ging ich davon aus, dass die bestellten Mischdüsen ähnlich zu handhaben sind, wie die von uns gesuchten.
Nach dem Telefonat habe ich die erhaltenen Infos mit den Ingenieuren diskutiert. Sie unterstrichen, dass diese Mischdüsen für uns nicht brauchbar sind und ich habe diese Info mit 2. Mail an Sie weitergeleitet. Nachdem ich keine Antwort mehr erhielt, habe ich die Mischdüsen zurückgeschickt.
Es entspricht möglicherweise der geltenden Gesetzgebung, dass uns in diesem Fall kein Rückgaberecht zusteht. Auf diese Rückgaberecht wollte ich mich allerdings auch gar nicht berufen, sondern auf ein partnerschaftliches Geschäftsgebaren, bei dem es gängig ist, solche Punkte fachlich und nicht rechtlich zu klären.
Bisher sind keinem irgendwelche Nachteile durch den Vorgang entstanden und ich baue auf Ihr Verständnis, dass wir weiterhin einen fachlichen Geschäftskontakt pflegen können.
Am 18.04.2019 erhielt ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht.
Hat ein Widerspruch auf den Anspruch insgesamt Aussicht auf Erfolg oder soll ich gleich bezahlen?
Hauptforderung 215,01€
+ Zinsen und Gebühren
Gesamtsumme: 294,92€
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrter Ratsuchender,
ob die Forderung berechtigt ist, wird davon abhängen, ob Sie zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt waren. Wurde die bestellte Ware geliefert und haben Sie diese irrtümlich bestellt, berechtigt Sie dies nicht vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Es wird also entscheidend darauf ankommen, ob die erhaltene Ware der Angebotsbeschreibung entsprach. Das kann ich leider nicht prüfen.
Eventuell kommt auch eine Irrtumsanfechtung in Betracht, wenn Sie den angebotenen Artikel gar nicht bestellen wollten, weil Sie sich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft geirrt haben - nach Ihrer Schilderung könnte dies der Fall sein. Es wird aber auch dann auf die genaue Beschreibung des Artikels ankommen.
Eine genaue Prüfung der Sachlage wird Sie im Endeffekt nicht viel weniger kosten, als die geforderte Summe, so daß es sicher wirtschaftlicher wäre, die Forderung zu bezahlen.
Andernfalls können Sie mir gerne die erforderlichen Informationen zukommen lassen und ich komme dann nach meinem Urlaub ab dem 29.04. gerne auf die Angelegenheit zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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