Widerruf bei online bestelltem und gekauften (ausgelieferten) Gebrauchtwagen
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe am 21.08. einen Smart Four bei einem Mercedes-Händler bestellt. Am 31.08. wurde das Fahrzeug ausgeliefert, zuvor das Geld überwiesen.
Der Händler hat mir eine Bestellung mit seinen AGBs besendet, ich habe diese unterschrieben zurückgesendet inkl. Kopie des Personalausweises. Ich habe 2.000 Euro angezahlt, daraufhin hat der Händler den Brief gesendet, ich habe das Auto am 30.08. vollständig bezahlt und am 31.08. abgeholt und am 02.09. auf meinen Namen angemeldet. Weitere Dokumente wurden nicht unterschrieben. Es gibt augenscheinlich auch keine Bestellannahme separat durch den Händler.
Das Fahrzeug ist doch nicht das richtige für mich.
a) Kann ich bzw. wie kann ich widerrufen. (per Email? Ich würde den Wagen gerne am 21.09. zurückbringen)
b) Welche Folgen hat das, wie muss für die Nutzung entschädigt werden (etwa 1500 km gefahren, 0,67% vom Kaufpreis pro 1000 Km)?
c) Was ändert sich, wenn bei der Abholung ein Kaufvertrag unterschrieben worden wäre?
In der Anlage:
1) Unterschriebene Bestellung
2) AGB des Händlers
3) Emailverkehr dazu
Mit freundlichen Grüßen
F. L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
a) Sie können dann widerrufen, wenn Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zur Seite steht. Infrage kommt hier das Widerrufsrecht aus dem Gesichtspunkt des Fernabsatzvertrages, § 312 c BGB.
Dazu ist erforderlich, dass Sie als Verbraucher aufgetreten sind, was ich hier mangels gegenteiliger Informationen unterstelle.
Ferner muss der Vertrag ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel zustande gekommen sein. Nach Ihren Angaben ist das der Fall, weil Ihnen der Kaufvertrag per E-Mail übersandt wurde, und Sie das unterschriebene Exemplar (wahrscheinlich auch per E-Mail) zurückgesandt haben.
Schließlich ist erforderlich,dass der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt, denn andernfalls wird vom Gesetz kein Fernabsatzvertrag angenommen, vgl. § 312c Abs. 1, letzter Halbsatz BGB.
Ob das Autohaus ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem hat, kann ich hier nicht beurteilen. Das wäre dann der Fall, wenn das Autohaus quasi einen Onlineshop unterhält und dort die Fahrzeuge anbietet. Um diese Frage abschließend entscheiden zu können, ist wichtig zu wissen, auf welchem Wege Sie von dem angebotenen Fahrzeug Kenntnis erhalten haben.
Ohne diese Information kann nicht abschließend beurteilt werden, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht.
Sollte Ihnen ein solches Recht zustehen, können Sie es auch in Textform (E-Mail) geltend machen. Da Sie über ein Widerrufsrecht nicht belehrt worden sind, läuft die kurze Frist nicht.
Die für die Nutzung des Fahrzeugs zu zahlende Nutzungsentschädigung wird grundsätzlich berechnet nach der Formel:
Kaufpreis brutto x gefahrene Kilometer ./. Erwartbare Gesamtlaufleistung
Da gerade der letzte Punkt in der Regel Probleme bereitet, hat sich, inzwischen auch anerkannt, die pauschalierte Methode von 0,67 Prozent des Kaufpreises pro 1000 km durchgesetzt
Wenn der Kaufvertrag erst bei Abholung des Fahrzeuges im Geschäft unterschrieben worden ist, fehlt es am Merkmal des Fernabsatzvertrages, denn dann sind Vertragsverhandlungen und der Vertragsabschluss eben nicht ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel zustande gekommen. In diesem Fall haben Sie kein Widerrufsrecht.
Wenn Sie die näheren Umstände schildern, unter denen Sie Kenntnis vom Verkauf des Fahrzeuges erhalten haben, kann ich Ihnen im Rahmen der Nachfrage konkreter sagen, ob Sie ein Widerrufsrecht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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Das Fahrzeug wurde via www.mobile.de gefunden und angeboten. Die unterschriebene Bestellung wurde per Email an den Händler gesendet. Vor Ort bei der Abholung wurde nichts mehr unterschrieben, jedenfalls erinnere ich mich nicht daran und ich habe auch kein Exemplar, was ich immer anfordern würde, wenn ich etwas unterschreibe. Ich frage da aber nochmal nach. Wenn ich es richtig sehe bestünde dann definitiv kein Widerrufsrecht, sonst schon.
Wenn auf mobile.de lediglich das Fahrzeug angeboten wird, und Sie als Kunde dann per email Kontat mit dem Autohaus aufnehmen, ist das, anders als z.B. bei Verkauf über Ebay, noch kein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem, so dass die Frage des Widerrufsrechtes als zweifelhaft angesehen werden muss.
Sie können natürlich außergerichtlich widerrufen und Rücknahme des Fz gegen Erstattung des Kaufpreises verlangen.
Vor Gericht gehen sollten Sie aus Risikogründen aber nur, wenn Sie eine Rechtsschutz haben, die das Risiko abdeckt.
Mit freundlichen Grüßen