Werbungskosten absetzen
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 1 Stunde
Fragestellung
Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und erhalte Elterngeld. Momentan überlege ich ob ich die Zeit für eine Fortbildung nutze. Kann man diese Kosten als Werbungskosten bei der gemeinsamen Veranlagung mit meinem Mann angeben, mein Elterngeld wirkt sich ja auch schließlich progessionsmäßig bei unserer Steuer aus? Wenn ja auf was muss ich achten, wenn nein welche steuermäßigen Alternativen haben wir? Oder kann ein negativer Steuerbetrag auf das Folgejahr angerechnet werden?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Frage.
Die Kosten für Ihre Fortbildung können Sie als Werbungskosten berücksichtigen. D.h., Sie haben negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Diese werden mit den positiven Einkünften Ihres Mannes verrechnet. Am Ende bekommen Sie so einen Teil der gezahlten Kosten über die Steuererstattung oder Steuerminderung vergütet. Haben Sie 1.000 Euro Ausgaben so wird sich je nach Einkommenshöhe eine Erstattung von 200 bis 420 Euro ergeben.
Ich hänge Ihnen ein Formular zur Erfassung von Fortbildungskosten an. So haben Sie einen Überblick, was Sie ansetzen können.
Bei weiteren Fragen oder auch zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung stehe ich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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