Finanzamt lehnt anwaltskosten als Werbungskosten ab
Fragestellung
Aufgrund eines stellenwechsels innerhalb der Stadtverwaltung sollte ich aus dem Versorgungsgebiet der Architekten zurück in die gesetzliche Rentenversicherung. Da ich seit 1995 im versorgungswerk Mitglied bin, habe ich gegen den Wechsel Widerspruch eingelegt und mir hierfür Unterstützung durch eine Kanzlei geholt. Die anwaltskosten wollte ich als Werbungskosten absetzen, da es sich meiner Meinung nach um eine berufliche Angelegenheit handelt. Das Finanzamt lehnte jedoch ab. Welche Aussichten hat ein Widerspruch?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
ein Einspruch kann durchaus Aussichten auf Erfolg haben.
Sie haben Rechtsanwaltskosten verausgabt, um Ihre zukünftigen steuerpflichtigen Rentenleistungen aus dem Versorgungswerk der Architekten zu sichern.
Im BMF-Schreiben vom 20.11.1997 heisst es dazu:
"Der Abzug ist ggf. in voller Höhe möglich. Dies gilt auch, wenn die Rentenleistungen nur teilweise zur Einkommensteuer herangezogen werden (BFH-Urteile vom 23.1.1991, BStBl II 1991, 398, 399 = FR 1991, 299, und vom 21.7.1981, BStBl II 1982, 41, 43)."
Beratungskosten im Zusammenhang mit Rentenstreitigkeiten (hier Verbleib im Versorgungswerk) sind in voller Höhe als (vorab entstandene) WK abziehbar, wenn die Beratung im Zusammenhang mit (zukünftig) stpfl. Renten steht (BMF v. 20.11.1997).
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Rückfragen können Sie gerne die Kommentarfunktion verwenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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Vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme. Ich hoffe, das Finanzamt akzeptiert dieses Mal die Begründung. Etwas skeptisch bin ich, da die Urteile bzw. Schriften bereits etwas älter sind.
Freundliche Grüsse
F. M.