Was tun bei verweigertem Mietkautionskonto
Fragestellung
Hallo Herr Schulte,
folgendes Vorgeschehen:
Weigerung der Vermieterin (V) das Mietkautionskonto herauszugeben.
Am 23.09.2017 fand die Wohnungsübergabe meiner Mietwohnung (MW)statt, ich erhielt mein Übergabeprotokoll ohne Mängel vom Anwalt der V unterschriebe. Die Miete wurde warm bezahlt, es gab also keine jährlichen Nebenkostennachzahlungen oder Erstattungen oder Dergleichen.
Einige Monate später meldete sich der Anwalt der V, und beanspruchte die Reparaturkosten der Haustüre, mit dessen jahrealter Beschädigung ich nichts zu tun habe.
(Bewohner können bezeugen das die Türe schon seit langer Zeit beschädigt war und nicht mehr schloss.) Weiterhin beanspruchte er Kosten für sich selber(?), da ihn die V beauftragte, mir eine Kündigung auszusprechen, angeblich wegen nicht genehmigter Zimmeruntervermietung. Sie selbst schrieb keine Kündigung, sondern ging direkt zum Anwalt.
Die Gesamtkosten dieser unberechtigten Forderungen betragen zufällig genau die Kautionssumme
in Höhe von 900,-€.
Zeitgleich habe aber ich ebenfalls die Wohnung ausserordentlich gekündigt, da die V mir die Vermietung eines meiner Zimmer, nachdem meine Mieterin schon bei mir eingezogen ist, plötzlich nachträglich verweigerte. Da ich die V telefonisch informierte, habe ich leider keine schriftliche Erlaubnis von ihr, aber mein Mann war anwesend und hörte mit.
(3 Zi- Whg, bewohnt von meinem Partner und mir, und die Mieterin von mir, eine adrette ungarische Studentin mit Job. Es gab nicht den geringsten Grund sie abzulehnen, Zimmer untervermietung kann nicht verweigert werden?)
Die V stellte daraufhin meiner Mieterin nach, terrorisierte sie bis zu dem Punkt, das sie wieder ausgezogen ist.
Der Anwalt AKZEPTIERTE meine Kündigung zum 30.09.2017 schriftlich. ( bis meine Untermieterin etwas Neues fand)
Den Forderungen des Anwalts habe ich bereits komplett widersprochen und eine Frist bis zum 31.12.2017 gesetzt. Wortlaut: „Rückgabe der Kaution
Ich verlange die Herausgabe meines Kautionssparbuches bis zum 31.12.2017. Laut Übergabeprotokoll war alles in Ordnung.
Die Herausgabe ist allerspätestens zum 31.12.2017 fällig. Sollte mein Kautionssparbuch von Ihnen nicht nach Eintritt der Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung vollständig übergeben werden, geraten Sie automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Hierdurch anfallende zusätzliche Kosten sind von Ihnen zu erstatten. „
Bisher habe ich weder eine Antwort des Anwaltes erhalten, noch das Kautionssparbuch
Ich möchte gern wissen: (Auszug war am 23.09.2017)
Wie lange hat die V Zeit, mir meine Kaution zurückzuzahlen, ist sie bereits durch meine Fristsetzung in Verzug, kann ich bereits rechtswirksam einen Mahnbescheid zustellen lassen ?
War die Verweigerung der Untermiete eines Zimmers rechtens? Könnte ich, im Falle der Eskalation, zusätzlich auf entgangene Mieteinnahmen klagen?
Einen Anwalt bräuchte ich wohl dann frühestens bei eventuellem Widerspruch des Mahnbescheides durch die V, oder ist das alleine kostengünstiger lösbar? Es geht „nur“ um 900,-€.
Vielen Dank
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
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Schulte
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Schulte
Rechtsanwalt