Vollstreckbare Ausfertigung
Fragestellung
Guten Tag ,was kann ich da gegen machen muss ich das bezahlen,?
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
offensichtlich lief oder läuft noch ein Insolvenzverfahren und der Gläubiger (AOK) hatte auch zunächst seine Forderung angemeldet. In der Regel „verschwinden“ Forderungen im Insolvenzverfahren, sei es durch Bezahlung oder durch Erteilung der Restschuldbefreiung.
Allerdings sind verschiedene Forderungen nicht „insolvenzfähig“. Dies bedeutet, dass einige Forderungen trotz Insolvenzverfahren bestehen bleiben. Vor allem handelt es sich dabei um Forderungen aus einer unerlaubten Handlung oder einer Straftat.
Aus den Unterlagen lässt sich entnehmen, dass Sie während Ihrer Firmentätigkeit offensichtlich die Löhne und/oder die Lohnnebenabgaben, also die Sozialversicherungsleistungen, nicht bezahlt haben. Erfolgte die Nichtzahlung vorsätzlich liegt die Straftat des § 266 a StGB vor und damit eine unerlaubte Handlung.
Da unerlaubte Handlungen, wie dargestellt, aber nicht im Insolvenzverfahren „untergehen“, sondern bestehen bleiben, werden Sie die Forderung bezahlen müssen. Wenn Sie den Betrag nicht auf einmal aufbringen können, kann nur dringend empfohlen werden, sich mit der AOK in Verbindung zu setzen und eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick gegeben zu haben. Gern beantworte ich etwaige Rückfragen, die Sie mir bitte stellen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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