Vetragsrecht - Demenz
Fragestellung
Vielen Dank für Ihr Angebot, welches ich hiermit gerne annehme. Bitte kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, um die Details abzustimmen.
Anbei sind relevante Dokumente, wie der Vertag selber, meine bisherige Kommunikation (ich habe vom Anrufen bisher abgesehen, da kein Nachweis davon möglich ist) und das ursprüngliche Demenzattest.
Unten nochmals meine originale Anfrage. Momentan halte ich alle Zahlungen zurück, das Gerät ist bei meiner Mutter und bleibt weiterhin unbenutzt und jederzeit Rückgabebereit.
Ich kann sehr wenig Information über das eigentliche Produkt ausfindig machen, was erhältlich ist indiziert, daß es stark überpreist ist.
Mich würde interessieren, ob Klagefälle gegen diese Firma vorliegen, da diese sich an den Markt der eher wehrlosen Rentner wendet.
Mit freundliche Grüßen,
Heike Qualitz
Kontaktdaten:
015770963316
hitchheike2013@yahoo.com.au
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Meine ursprüngliche Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Anfrage ist in Bezug auf meine Mutter, die vor ein paar Jahren mit Alzheimer Demenz diagnostiziert wurde. Mit regelmässiger Medikation ist es ihr bisher noch gut möglich gewesen unabhängig zu leben. Ich bin ihre einzige Tochter und habe eine Generalvollmacht und helfe ihr mit Buchhaltung, Arztbesuchen und grösseren Entscheidungen die ab und zu anstehen.
Bei einem meiner letzten Besuche ist mir ein Vertrag in die Hände gefallen, der durch ein Türgeschäft entstanden ist, welches für ein Gerät ist, das laut Vertrag €3500 kostet (es dies aber nach Ermittlungen nicht Wert ist) (ein Dahrlehen wurde mit diesem Vertrag abgeschlossen für einen 48 monatigen Zeitraum mit monatlichen Raten von ca. €88). Abgesehen von der Tatsache, dass meine Mutter nur bschränkt mit technischen Geräten umgehen kann, ist dieses eine finanzielle Belastung, welche sie sich mit Ihrem Renteneinkommen und den derzeitige anstehenden monatlichen Ausgaben und Kosten nicht leisten kann.
Ich bin im Prozess diesen Vertrag aufgrund eingeschränkter Geschäftsfähigkeit zu stornieren. Leider habe ich das Dokument erst nach der 14 Tage Frist entdeckt, da ich in dem Zeitraum beruflich eingebunden war. Auf meine email und darauffolgenden Brief an die Firma Thermostar (mit Demenzattest beigelegt) habe ich bis heute keine Antwort erhalten, auch die Volksbank Odenwald, mit der das Darlehen vereinbart wurde, habe ich diesbezüglich angeschrieben und mein Schreiben bleibt ignoriert. Das vereinbarte Lastschriftverfahren habe ich storniert (ich habe ausserdem die Bankvollmacht für die Konten meiner Mutter), worauf Briefe wegen der fehlenden Zahlungen von der Volksbank folgten.
Bei weiteren Recherchen und Anrufen, habe ich einen weiteren Türvertrag mit Vodafone entdeckt, welchen ich ebenso angefochten habe mit gleichem Attest, dieser Vertrag wird gerade wieder storniert.
Ich bin ausserdem gerade im Prozess einen Antrag auf rechtliche Betreung, besonders im Bereich der Vermögensfragen einzuleiten, der Antrag wurde vom Amtsgericht empfangen und ein Gutachten wird demnächst eingeleitet.
Meine Mutter ist also nur begrenzt geschäftsfähig beziehungsweise ist geschäftsunfähig, was leider in keiner deklarierten Form für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darliegt, aber da der Krankheitsverlauf der Alzheimer demenz auch eher schleichend ist, gibt es keinen Grund dafür, daß die geschäftsunfähhigkeit zu dem Zeitpunkt nicht vorlag.
Über Empfehlungen für nächste Schritte wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Qualitz
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Ihr Angebot:
Sehr geehrte Ratsuchende,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne werde ich für Sie tätig und beantworte Ihre Fragen und gebe Ihnen weitere Handlungsanweisungen.
Ich verfüge hier über große Erfahrung und zahlreiche zufriedene Kunden.
Über eine Beauftragung würde ich mich freuen und verbleibe
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Geduld.
1. Wenn Sie sich an die finanzierende Bank und den Verkäufer wenden, ist es erforderlich, dass Sie ihre Generalvollmacht in Kopie beifügen, damit Sie Ihre Berechtigung nachweisen, für Ihre Mutter tätig werden zu können.
2. Gegenüber Thermostar ist zunächst die Willenserklärung auf Abschluss des Vertrages zu widerrufen. Bei einem Haustürgeschäft besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht über das von dem Verkäufer aufzuklären ist. Der Vertrag ist dann rückabzuwickeln, was bedeutet, dass der Kaufpreis zu erstatten ist und das Gerät auf Kosten des Versenders zurückgesendet wird. Das Widerrufsrecht besteht auch noch jetzt, wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass er Ihre Mutter über das bestehende Widerrufsrecht belehrt wurde.
Wurde ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, ist auf die Unwirksamkeit des Vertrages aufgrund der Geschäftsunfähigkeit hinzuweisen, da die Widerrufsfrist dann bereits abgeluaufen sein dürfte.
Grundsätzlich reicht die Vorlage eines Attestes aus. Soweit die Firma nicht reagiert, setzen Sie ein konkretes Rückzahlungsdatum zu dem der Kaufpreis zu erstatten ist. Mit diesen Mitteln ist dann der Kredit zurückzuführen. Auch hier sind die gezahlten Raten zu erstatten. Die Bank hat dann Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrages zzgl. einer marktüblichen Verzinsung. Eine Vorfälligkeistentschädigung ist nicht geschuldet.
3. Das Schreiben an Thermostar und die Volksbank versenden Sie mit beigefügter Vollmacht mit Einwurfeinschreiben und als einfachen Brief.
4. Es gibt zahlreiche Erfahrungsberichte über den Verkauf an ältere Menschen, nicht aber über gerichtliche Verfahren.
5. Sollte Thermostar die von Ihnen angebene Rückzahlungsfrist verstreichen lassen, ist der Rückzahlungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.
Soweit Ihre Mutter noch in regelmäßiger arztlicher Behandlung ist, sollten Sie sich ein aktuelles Attest, sowie ein Attest - wenn möglich - zum Abschluss des Kauf- und Kreditvertrages.
6. Bei Vodafon ist gleichermaßen zu verfahren, wobei ich denke, dass diese aus Kulanzgründen den Vertrag zum Ende des laufenden Monats beenden werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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noch kurz ein paar Fragen/Erklärungen
zu 1.
der ersten email an Thermostat beiliegend war auch eine Kopie der Generalvollmacht .
zu 2.
sind in Hinblick auf das vertragliche Dokument (Thermostat Rechnung,seite 3) die widerrufsrechtansprüche die sie erwähnten relevant?
wir ordnungsgemäss auf das Widerrufsrecht hingewiesen worden, ist nicht nachvollziehbar, da sich meine Mutter an solche details auch nicht erinnern kann.
Da ich die Sepazahlungen zurück gezogen habe, sind als solche noch keine Kosten entanden, ist ein Rückzahlungsdatum in diesem Sinne angemessen? oder kann man ein solches Datum für die Stornierung/Rückabwicklung des Vertrages stellen?
Ist es ratsam erst nach Rückabwicklung das Gerät zurückzusenden?
nochmals zusammenfassend:
ich bereite nochmals je ein Schreiben an die Firma, sowie die finanzierende Bank, beiden beiliegend die Vollmacht's Kopie, aktuelles Attest, per einschreiben geschickt,
in diesen einschreiben weise ich wiederholt auf die Geschäftsunfähigkeit meiner Mutter hin, setzte ein Datum für die Bestätigung der Rückabwicklung des Vertrages mit Erwähnung der gerichtlichen Durchsetzung, falls das Datum verstreicht (Wie genau würde ich damit verfahren, falls dieses datum verstreicht?).
das Gerät wird auf Kosten der Versenders (meine Mutter) zurückgesandt - wann am besten?
mit freundlichen Grüßen
Heike Qualitz
Ein Widerrufsrecht besteht bei Haustürgeschäften grundsätzlich. Der Kunde muss hierauf ausdrücklich hingewiesen werden. Erfolgt dies nicht beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, so dass noch jetzt widerrufen werden kann. Ansonsten beträgt die Widerrufsfrist, entsprechende Belehrung vorausgesetzt, 14 Tage.
Erklären Sie den Widerruf. Sollte der Verkäufer Thermostat belehrt haben, wird er dies mitteilen.
Wenn noch keine Zahlungen an Thermostat erfolgt sind, ist eine Rückzahlungsfrist natürlich entbehrlich. Ausreichend ist hier eine Stornierung des Vertrages.
Teilen Sie in dem Schreiben an Thermostat mit, dass eine Rücksendung unmittel nach Bestätigung der Stornierung oder des Widerruffes erfolgt.
Sollte sich Thermostat nicht innerhalb der gesetzten Frist bei Ihnen melden, ist davon auszugehen, dass der Widerruf wirksam erklärt wurden.
Senden Sie dann das Gerät zurück.
Ich hoffe dies hilft Ihnen weiter.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt