Verkauf Insolventer Aktiengesellschaft zur Geldentmachung der Verluste
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
aufgrund der Insolvenz einer vom mir gehaltenen Aktiengesellschaft sind mir Verluste in Höhe von 36.970,06€ (Kaufkurs) entstanden. Die Papiere werden derzeit nur noch an einem Handelsplatz in den USA gehandelt, eine Veräußerung höher als die einzukalkulierenden Transaktionskosten, kann ausgeschlossen werden.
Um den Verkauf die entstandenen Verluste in den Verrechnungstöpfen gutschreiben zu lassen habe ich, nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit meinem Broker, die Aktien an einen Freund für 100€ verkauft. Der Kaufvertrag wurde inkl. dem Antrag zum Übertrag auf ein anderes Depot von mir an meinen Broker übermittelt. Telefonisch hatte mir ein Mitarbeiter von Geno Broker bestätigt, dass ich dann die Kurverluste gutgeschrieben bekommen würde.
Nun musste ich der vom Broker übermittelten Depotbuchung feststellen, dass ich entgegen einer Gutschrift eine Abbuchung aus den Aktienverlusttopf in Höhe von 11.091,02€ durchgeführt wurde. Nach mehrmaligen bislang erfolglosen Telefonaten mit dem Callcenter des Brokers wurde mir, auf meine schriftliche Bitte um Stellungnahme, folgende Antwort übermittelt:
Sehr geehrter Herr Knop,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben einen Depotübertrag mit Gläubigerwechsel beauftragt. In dem Fall unterstellt das Einkommensteuergesetz für Bestände, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden, eine Veräußerung. Es wird ein fiktiver Verkauf gerechnet, wobei ggf. Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer fällig werden und an das Finanzamt abgeführt werden.
Sie haben durch den Depotübertrag, der einen fiktiven Verkauf darstellt, einen fiktiven Ertrag in Höhe von 11.091,02 EUR erzielt (nach der "Ersatzbemessungsgrundlage" 30% der Anschaffungskosten), der gegen Ihren Aktienverlusttopf gerechnet wurde, wodurch keine Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer angefallen ist.
Belastet wurden Ihnen nur 2,68 EUR fremde Spesen der Lagerstelle.
Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Steuerberater.
Mit freundlichen Grüßen
Geno Broker
Können Sie mir hierzu einen Rat geben, wie ich diesen Irrsinn aus noch höheren Verlusten noch abwenden kann? Oder ist nun wirklich mit Verlusten in Höhe von nun fast 48.000€ zu leben.
Besten Dank im Voraus für Ihre Bemühungen
Jens Knop
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend aufgrund Ihrer Angaben beantworte:
1. Die Stellungnahme des Brokers hat zwei inhatliche Fehler.
Zum einen handelt sich nicht um einen fiktiven, sondern um einen tatsächlichen Verkauf. Im weiteren liegt ein tatsächlicher und kein fiktiver Ertrag zugrunde.
2. Insoweit wäre dem Broker der Kaufvertrag sowie der Nachweis über den Zahlunseingang zu übermitteln, damit dieser die tatsächlichen Werte ansetzen kann.
Bitte korrespondieren Sie mit dem Broker schriftlich oder per Email.
Der Broker hat folgenden Fall hier angenommen:
Unentgeltlichkeit der Übertragung durch Schenkung (§ 43 Abs. 1 Satz 5 EStG).
Dann betrachtet die Bank die Umschreibung nicht als Veräußerung und führt das Depot mit den alten Anschaffungskosten des Schenkers fort (§ 20 Abs. 4 Satz 6 EStG).
Aufgrund der Verkaufes zum Marktpreis liegt hier keine Schenkung vor.
3. Fordern Sie den Broker mit Fristsetzung von einer Woche auf die Fehlbuchung zu korrigieren. Verstreicht diese Frist, kommt der Broker in Verzug, so dass die weiteren anfallenden Kosten von diesem zu tragen sind.
Im Nachgang sollte der Broker dann durch einen Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater zur Korrektur aufgefordert werden. Aufgrund des Verzuges sind die anfallenden Kosten durch den Broker zu erstatten.
Ich hoffe dies hilft Ihnen zunächst weiter.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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leider hat das heute an den Broker versendete Schreiben nicht den gewünschten Erfolgt gehabt (Siehe hochgeladene Anhänge). Wie Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen können, wurde meinerseits dummerweise die Option "Sonstige Übertragung auf das Depot eines Dritten" angekreuzt, ohne die daraus nun entstandene finanzielle Katastrophe zu erahnen/überblicken.
Geno Broker teilte mir heute folgendes mit:
Sehr geehrter Herr Knop,
gemäß Ihrem Auftrag zum Depotübertrag wurde ein entgeltlicher Übertrag ausgeführt. Auf der Depotbuchung, die Ihnen zugestellt wurde, steht unterhalb des Betreffs "Depotbuchung - Belastung": -entgeltlicher Depotübertrag, Gläubigerwechsel-.
Ihre Aussage, es wäre ein unentgeltlicher Depotübertrag erfolgt, ist nicht zutreffend. Es handelt sich um eine "Sonstige Übertragung auf das Depot eines Dritten". Diese Option haben Sie auf dem Formular angekreuzt:
"Sonstige Übertragung auf das Depot eines Dritten.
Für Bestände, die ab dem 01.01.2009 angeschafft wurden, unterstellt das Einkommensteuergesetz eine Veräußerung, sofern bei Beauftragung der Übertragung nicht Schenkung oder Erbschaft angegeben wurde. Es wird ein fiktiver Verkauf gerechnet, wobei ggf. Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer fällig und an das Finanzamt abgeführt werden."
Ein privater Kaufvertrag über Aktien hat für einen Depotübertrag keine Bewandniss. Eine Kursermittlung erfolgt ausschließlich über die Börse.
Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre GENO Broker GmbH
Bitte teilen Sie mit kurz mit, inwiefern eine weitere Honorierung Ihrerseits für eine weitere fachliche Bewertung Ihrerseits erforderlich ist und auf welchem Weg dies erfolgen soll.
Mit besten Dank im Voraus für Ihre Bemühungen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Jens Knop
Zur Vermeidung einer Klage gegen den Broker auf Berichtigung der Buchung in dem Verrechnungstopf, empfehle ich zunächst bei dem Steuerberater zu klären, ob eine Korrektur der Verrechnungstöpfe im Rahmen einer Steuererklärung möglich ist.
Alternativ sollten Sie den erteilten Antrag schrfitlich anfechten und einen korrigierten Antrag an den Broker übersenden. In dem korrigierten Antrag ist dann keine Angabe zur Übertragung zu machen, was dann als entgeltiche Übertragung behandelt wird.
Viele Grüße
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
vielen Dank nochmals für Ihre Rückmeldung.
Ich werde demnach zuerst versuchen Ihrem Ratschlag folgend mit dem Broker eine gütliche Einigung mittels korrigiertem Antrag zu erzielen. Bevor hier weitere Kosten entstehen, sollte dies ein letzter Versuch sein. Ich gehe jedoch davon ausgehen, dass hier keine Motivation zum gütlichen Abschluss seitens Geno Broker gegeben ist.
Im Anschluss werde ich dann einen Steuerberater zu Rate ziehen, um hier halbwegs eine Schadensbegrenzung zu erzielen.
Ich wüsche Ihnen ein schönes Restwochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Jens Knop
Sollte auch die Einschaltung des Steuerberaters nicht zum Erfolg führen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden Broker dann unter Androhung einer gerichtlichen Durchsetzung zur Korrektur der Buchung auffordern.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt