Verhinderung einer Insolvenz
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Bartels,
Es geht um meinen Lebensgefährten der erhebliche Schulden aus früheren Jahren gemacht hat.
Es liegen mehrere Vollstreckungsbescheide vor. Der größte Anteil der Schulden resultiert aus einer Forderung der Europcar laut Vollstreckungsbescheid vom 14.11.1989 in Höhe von 9199 €. Im Jahr 2012 wurden 8 Monatsraten in Höhe von 54,25 € an Europcar gezahlt.
Im Jahr 2011 haben wir versucht durch eine Anwaltskanzlei eine Schuldenregulierung herbeizuführen. Insgesamt wurden 8 Monatsraten an alle Gläubiger getätigt. Durch Arbeitslosigkeit konnten die Raten nicht mehr beglichen werden.
Da jetzt ein regelmäßiges Einkommen in Höhe von ca 1500€ vorliegt, möchten wir endlich eine vernünftige Lösung herbeiführen und die Schulden abbezahlen.
Jetzt zu meiner Frage: der Vollstreckungsbescheid von Europcar wäre jetzt 30 Jahre her, aber es wurden ja 8 Raten in 2012 gezahlt, ich habe nachgelesen, dass die Verjahrungsfrist dann wieder von neuem beginnt.
Gibt es eine Möglichkeit diese Forderung zu umgehen, da dies der größte Posten ist?
Der Rest setzt sich aus mehreren Schuldnern in Höhe von etwa 15.000€ zusammen. Gerne möchte ich mit Hilfe eines Anwalts eine Schuldenregulierung mit den einzelnen Gläubigern herbeiführen um die Gesamtsumme evtl zu reduzieren, das wir 2011 schon kurze Zeit praktiziert hatten.
Falls es keine Möglichkeit gibt, bleibt leider nur noch die Insolvenz.
Im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Reuter
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Stephan Bartels
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich vor dem Hintergrund der mitgeteilten Informationen gern im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Es trifft zu, dass die gesetzliche Verjährungsfrist für die titulierte Forderung durch die Ratenzahlungen neu begonnen hat. Eine "Umgehung" dieser Forderung ist im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung zwar möglich, aber nicht sinnvoll. Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch umfasst nur die Gläubiger, die der Schuldner mit einbezieht. Wenn der Gläubiger Europcar an der Schuldenbereinigung nicht beteiligt würde, bestünde die Gefahr, dass aus dem Titel die Zwangsvollstreckung betrieben wird und in der Folge die mit den übrigen Gläubigern vereinbarten Raten nicht mehr bezahlt werden können.
Der erneute Versuch einer Schuldenbereinigung mit Hilfe eiens Anwalts ist auch sinnvoll. Ob Sie eine Reduzierung der Schulden erreichen können wird im Wesentlichen davon abhängen, welches Angebot den Gläubigern gemacht wird. Bei einer nennenswerten Einmalzahlung sind die Gläubiger am Ehesten bereit auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten, während langlaufende Ratenzahlungen in der Regel nicht akzeptiert werden.
Bei einem Netto-Einkommen von 1.500 EUR/Monat wären 256,34 EUR monatlich vom Gehalt pfändbar. Dieser Betrag müsste auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter abgeführt werden, allerdings nur für 5 Jahre (da die Verfahrenskosten aus den pfändbaren Einkünften gedeckt wären), insgesamt also ca. 15.360,00 EUR. Mehr als diesen Betrag sollte also auf keinen Fall angeboten werden. Ein Insolvenzverfahren ist mit Sicherheit auch nicht der schlechtere Weg. Wäre ein solches Verfahren bei Eintritt der Arbeitslosigkeit in die Wege geleitet worden, würde es dieses Jahr schon die Restschuldbefreiung geben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage verständlich und zufriedenstellend beantwortet habe und stehe für eine evtl. Nachfrage zum Inhalt meiner Antwort gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
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