Verfahrensweise Finanzamt
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir würden gern von Ihnen prüfen lassen, ob die Verfahrensweise des Finanzamtes Kyritz bei der Umsatzsteuersonderprüfung mit Bericht vom 29. Mai 2018 korrekt ist oder ob es rechtliche Wege und Möglichkeiten gibt, einen aus unserer Sicht ungünstigen Ausgang zu beeinflußen.
Mit beiliegenden Schreiben vom haben wir eine Anerkennung der Befreiung von der Umsatzsteuer bei Kinder- und Jugendreisen gestellt, dem stattgegeben wurde (Schreiben v. ). In einem Anschreiben des vorhergehenden Betreibers wurde eine Anerkennung 2014 abgelehnt unter Hinweis, dass für eine Umsatzsteuerbefreiung die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe die Voraussetzung ist.
Dementsprechend haben wir von 2015 bis Mai 2018 für die Umsatzsteuer berechnet, bis wir entdeckt haben, dass andere Unternehmen in Brandenburg für gleiche Leistungen keine Steuer berechnen. Deshalb sind uns etwa 10 % des Jahresumsatzes bei Kinder. und Jugendreisen verloren gegangen.
Bei der Umsatzsteuer-Prüfung wurde uns nahegelegt, dass sämtliche Vorsteuer auf Lieferungen für o.g. Reiseart ebenfalls berechnet werden. Im Bericht dazu sehen Sie eine pauschale Schätzung, deren Einzelfall-Prüfung noch aussteht. Ich wurde dazu angehalten, alle Rechnungen von Klassenfahrten zu stornieren, bevor ich eine Erstattung erwarten kann, die sich mit der Umsatzsteuer die Waage hält.
Der Feststellungsbescheid wurde mit Zahlungsziel 23. Juli 2018 schon zugestellt, so dass erst einmal die Vorsteuer über ca. 8000,00€ fällig wird. Das belastet natürlich die laufende Liquidität des Betriebes. Hinzu kommt, dass ein Steuerberater für die korrigierte Steuererklärung hinzugezogen werden muss, was neben den zusätzlichen Ausgaben einen erheblichen Zeitaufwand für unseren stark saisonlastigen Betrieb bedeutet, den ich momentan nicht leisten kann.
Eine technische Stundung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass noch kein Guthaben ausgleichend anzuwenden ist. bzw. erst dann, wenn die korrigierte Steuererklärung vorliegt.
Leider habe ich versäumt, die Widerspruchsfrist einzuhalten, davon ausgehend, dass eine Verrechnung stattfinden wird.
Nun bitte ich nochmals freundlichst mit beigefügten Unterlagen um Prüfung meines Anliegens.
Herzliche Grüße
T. M.
P.S. Ist es ebenfalls möglich, dass die Entscheidung des Finanzamtes aus 2014 doch die Richtige war? Nichts wäre mir lieber als der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung!
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
in der Anlage habe ich meine Antwort/en hochgeladen.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Rechtsanwalt
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