Unfallrekonstruktion
Fragestellung
Hallo
Ich brauche dringend Ihren Rat. Meine Mutter hatte anfang März einen Autounfall. Sie stand an einer roten Ampel und wollte rechts abbiegen. Neben ihr stand ein LKW und wollte links abbiegen. Der LKW hatte grün meine Mutter rot. Als der LKW abgebogen ist hat er das Auto meiner Mutter mit dem hinterteil erwischt. Das Auto ist total schaden. Der Sachverständiger hat ein wieder beschaffungswert von 1900 euro in sein gutachten geschrieben. 1800 haben meine Eltern bekommen. Polizei war vor Ort und haben zu meiner Mutter gesagt, sie brauch keine Angst haben sie hat eindeutig keine schuld, das habe ich selber gehört da ich zu dem Zeitpunkt auch am Unfallort war. Die Insassen aus dem Auto hinter meiner Mutter haben sich als Zeugen gemeldet. Zufällig kam ein abschleppwagen vorbei, da meine Mutter ziehmlich fertig war hat sie ihn das Auto abschleppen lassen. Über diesen Apschleppdienst haben sie einen Anwalt vermittelt bekommen. Da meine Eltern beide über 70 sind und sich mit sowas nicht auskennen haben sie diesen Anwalt genommen. Zwei Monate später hat sich ein Zeuge bei der Versicherung des Unfallverursachers gemeldet und behauptet, das der LKW überbreite hatte und meine Mutter sich dazwischen gedrengelt hat. Jetzt gibt die Versicherung meinner Mutter 1/3 Mitschuld. Nun kommen die ganzen Rechnungen die versicherung des unfallverursachers will fast 500 euro haben, der abschleppdiens über 200 euro der Sachverständige fast 400 euro und der Anwalt wird auch noch kommen und sein geld haben wollen. Und das alles von den 1800 euro die sie bekommen haben. Ich wäre dafür den Anwalt zuwechseln hoffe das man das darf. Es kann doch nicht sein, das nur dem Zeugen geglaubt wird der sich erst 2 Monate später gemeldet hat und die beiden Zeugen die den Unfall gesehen haben einfach ignoriert werden. Meine Eltern macht das ziehmlich fertig mein Vater schläft kaum noch und sie streiten ständig. Mein Vater ist kurz davor alles zu bezahlen um ruhe zu bekommen. Ich bin aber der Meinung das sie im Recht sind. Sogar sein Anwalt sagt schon er muß das bezahlen, der meiner Meinung nach nicht sehr viel für mein Vater tu. Mein Vater bekommt keine hinreichende Antworten auf seine fragen. Was meinen Sie hat das ganze sinn vor Gericht oder wird da auch nur den einen Zeugen geglaubt? Muß dazu noch sagen, hinter dem LKW war noch ein PKW der gehörte auch zu der Firma und aus dieser sicht, also dem PKW hinter dem LKW hat der Zeuge den Unfall beschrieben. Der LKW fahrer hat zuvor noch Fahrerflucht begannen dieser besagte PKW ist dann hinter ihn her gefahren und hat den LKW fahrer zurück geholt.Ich weiß nicht was ich machen soll, soll ich meinen Eltern raten einen anderen Anwalt zu nehmen und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen? Für Ihre hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Gruß Renate Manjet
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Antwort von Rechtsanwalt Felix Ruland
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich wie folgt beantworten darf:
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Polizei, welche zum Unfallort herbeigerufen wurde, keine Schuldfragen feststellen kann/darf. Es bleibt also letztlich dem Richter überlassen, die Rechtslage zu bewerten. Es kann Ihnen somit allenfalls als Indiz dienen, dass die Polizeibeamten die vorgefundene Verkehrslage entsprechend gewertet haben.
In einem Zivilprozess wäre dann zudem mit einem Sachverständigengutachten zu rechnen, welches die Prozesskosten deutlich in die Höhe treibt. Typischerweise werden für Unfallrekonstruktionsgutachten bzw. Gutachten zur Feststellung der Schadenhöhe zwischen 600 € und 1200 € zu veranschlagen sein. Sollte Ihnen – gleich aus welchen Gründen – dann die Klageforderung NICHT zur vollen Höhe zugesprochen werden, so wären auch diese Kosten quotal (nach dem Verhältnis des Obsiegens und des Unterliegens) auf die Prozessparteien zu verteilen.
Grundsätzlich könnte natürlich auch der aktuell tätige Rechtsanwalt gewechselt werden. Seine Gebühren für die entfaltete außergerichtliche Tätigkeit wären dennoch zur vollen Höhe zu übernehmen. Der Wechsel zu einem anderen Anwalt würde dann - sofern ab jetzt die Klage zu betreiben wäre - insoweit Mehrkosten auslösen, als NICHT die Hälfte dieser außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren auf die Gebühren des Klageverfahrens angerechnet würden.
Ohne nunmehr zu sehr ins Detail gehen zu wollen, kann ich daher bei einer erfolgten (Teil-)Zahlung der gegnerischen Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur davon ABRATEN, den Anwalt zu wechseln bzw. überhaupt das Klageverfahren zu betreiben, da das sogenannte "Prozesskostenrisiko" zu hoch ausfallen dürfte. Anders wäre die Rechtslage zu bewerten, wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung unterhalten würde, welche für diese Prozesskosten aufkommen würde. Ohne eine solche Verkehrsrechtsschutzversicherung riskiert man jedoch, unter dem Strich betrachtet, noch weniger im Portmonee zu haben.
Ich empfehle daher dringend, noch einmal das Gespräch mit dem bisher beauftragten Rechtsanwalt zu suchen und das entsprechende Kostenrisiko einer Klage im Detail zu besprechen. Diese Einschätzung bzw. die Bekanntgabe der zu erwartenden (Prozess-)Kosten gehört – ohne weitere Rechtsanwaltskosten auszulösen – zur außergerichtlichen Tätigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ruland
Rechtsanwalt
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