Umgang ohne Sorgerecht
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Fischer,
ich habe aktuell das Sorgerecht meiner zwei ältesten Söhne freiwillig abgegeben.
Meine Frage bezieht sich auf den Umgang (ich habe im vergangenen Jahr einen gerichtlichen Umgangsbeschluss durchgesetzt).
Was ändert sich für mich jetzt ohne Sorgerecht im Umgang mit den Jungs. Die Entscheidungen wie Schule, Gesundheit, Umzug etc. sind mir bekannt, es geht mir um den "alltäglichen Umgang." (Alltagsangelegenheiten)
Zum Beispiel wie ist es beim Besuch des Schwimmbads (besondere Gefahr?) oder einer Kletterhalle (Unterschrift am Eingang notwendig) oder auch Teilnahme mit den Jungs an einem organisierten zelten in der Gruppe innerhalb von Deutschland (Anmeldung/Unterschrift erforderlich)
Benötige ich hier in Zukunft die Einverständniserklärung der Mutter? Oder sind solche (gewöhnliche, alltägliche Dinge nicht betroffen?)
Gibt es denn noch andere Bereiche bei denen ich mich anders verhalten muss bzw die "Erlaubnis" der Mutter erfragen muss?
Vielen lieben Dank für Ihre Unterstützung
MfG
T. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
die Antworten auf Ihre Fragen habe ich in der Anlage hochgeladen mit weiteren Nachweisen.
Zwei kostenlose Rückfragen sind mit im Angebot vorgesehen.
Mit freundlichen Grüssen
A. Fischer, Rechtsanwalt
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