Trunkenheitsfahrt 2006
Fragestellung
Hallo!
Ich habe versucht mich selber mit dem Thema auseinander zu setzen, bin allerdings immer wieder auf gegenteilige Informationen gestossen.
Kurz zusammen gefasst bin ich 2006 (sehr wahrscheinlich, ggf. 2007) mit 1.6 Promille gefahren, von der Polizei angehalten worden und habe folgerichtig meinen Fuehrerschein verloren. (Das war zudem noch in meiner Probezeit, da ich erst sehr spaet den Fuehrerschein gemacht habe)
Da ich kurz darauf nach Kanada umgezogen bin habe ich mich nicht mehr weiter damit befasst, dort einen neuen Fuehrerschein gemacht und bin seit dem nuechtern und unfallfrei unterwegs.
Seit knapp 2 Jahren bin ich jetzt wieder in Deutschland, fahre hier kein Auto, moechte aber gerne wieder die Moeglichkeit dazu haben.
Da das ganze ja jetzt schon sehr lange her ist versuche ich heraus zu finden, ob es moeglich ist ohne das Risiko und die Kosten einer MPU meinen Fuehrerschein wieder zu erlangen.
Anscheinend gibt es hier verschiedene Fristen die zwar nicht direkt auf die MPU Anordnung Einfluss haben (wobei ich auch hier nicht genau weiss was der Stand ist und was wirklich angeordnet wurde. Irgendwann in all den Jahren sind mir diese Akten leider verloren gegangen), aber wohl auf das Loeschen relevanter Daten(-saetze).
Meine Frage deshalb erstmal generell: Kann ich "gefahrenlos" meine Daten im Zentralregister einsehen (oder meine Fuehrerscheinakte, das scheint ja auch unterschiedlich zu sein) OHNE das sich eventuelle Fristen wieder zurueck setzen?
Gibt es fuer mich hier eine Moeglichkeit durch Aussitzen von Fristen wieder zu meinem Fuehrerschein zu kommen und wenn ja wann/wie?
Bonus :) Wenn ich das richtig gelesen habe kann angeordnet werden, dass ich den Fuehrerschein nochmal neu machen muss. (Was ja erstmal ein Fortschritt waere) Kann ich mir meinen Kanadischen hier anrechnen lassen?
Beste Gruesse,
Thorsten Jaenichen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
meine Antworten auf Ihre Fragen mit weiterführenden Hinweisen habe ich hier hochgeladen.
Rückfragen können Sie gegebenenfalls in der Kommentarleiste stellen.
Mit freundlichen Grüssen
A. Fischer, Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Familienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
vielen dank fuer die schnelle und umfassende Antwort! Das Thema mit den Sperrfristen hat sich mir jetzt hoffentlich endlich erschlossen.
Ich habe auch nochmal eine weitere Tour durch den Keller gemacht und einige, aber leider nicht alle, Unterlagen gefunden.
Beginnend mit dem 19.9.2006 habe ich eine Sperrfrist von einem Jahr bekommen. Aber wenn ich sie richtig verstehe ist diese "nur" strafrechtlich relevant.
In Summe heisst das, dass ich am 20.9.2021 einfach bei meinem lokalen Strassenverkehrsamt meinen Fuehrerschein beantragen kann (oder Wiedererteilung)? Wenn ja, mit welcher Begruendung? Die Frage ist, kann ich mir hier unbeabsichtigt irgendwie die Situation verschlechtern?
Und kann ich das hier bei meinem lokalen Strassenverkehrsamt (Rheingau Taunuskreis) machen? Mein Fuehrerschein gemacht und dann abgegeben habe ich damals in Hamburg.
Es wuerde mich sehr freuen wenn Sie noch kurz die offenen Fragen erlaeutern koennten.
Mit freundlichen Gruessen,
Thorsten Jaenichen