Tätigkeit als Texterin und Online-Kurs-Anbieterin im Nicht-EU-Ausland
Fragestellung
Ich habe einige Fragen zur rechtlichen Ausgestaltung meiner Tätigkeit als Texterin und Online-Kurs-Anbieterin m Nicht-EU-Ausland:
Ich habe einen deutschen Wohnsitz und erhalte Einnahmen aus einer Pension aus Deutschland.
Zur Zeit lebe ich dauerhaft in Argentinien, bin nur gelegentlich für ein bis zwei Monate im Jahr in Deutschland. In Argentinien lebend baue ich nun eine Selbständigkeit als Texterin und Anbieterin von Online-Kursen auf. Meine Kunden kommen aus aller Welt, vorwiegend aus den DACH-Staaten, da meine Angebote deutschsprachig sind. Ich habe verstanden, dass ich durch das Angebot von Online-Kursen nicht mehr nur freiberuflich tätig bin, sondern ein Gewerbe anmelden muss. Ist das richtig?
1. Wo muss/kann ich das Gewerbe anmelden, in Deutschland oder in Argentinien? (Ich präferiere Deutschland, weiß aber nicht, ob das möglich ist, da der Schriftwechsel mit den Kunden aus Zeitgründen über Argentinien laufen soll und der Standort Argentinien auch meinen Kunden bekannt ist.)
2. Ist es richtig, dass alle Einnahmen, unabhängig von der Gewerbeanmeldung, in Deutschland zu versteuern sind, ggf. unter Anrechnung der in Argentinien gezahlten Steuern, sofern ich das Gewerbe in Argentinien anmelde?
3. Falle ich auch bei einer Anmeldung des Gewerbes in Deutschland, der Ausübung meiner Tätigkeit jedoch in Argentinien unter die Kleingewerberegelung? (Ich befinde mich noch ganz am Anfang, rechne in 2019 mit einem Umsatz von maximal 10.000 EUR)
4. Muss ich von meinen Kunden Umsatzsteuer einfordern? Gilt die Reverse-Charge-Regelung? Oder fällt keine Umsatzsteuer an? Dies a) bei einer Gewerbeanmeldung in Deutschland und Gewerbeausübung in Argentinien oder b)alternativ bei einer Gewerbeanmeldung in Argentinien.
5. Gelten die AGB, das Widerrufsrecht und das Datenschutzrecht nach deutschem Recht oder nach argentinischem? a) bei einer Gewerbeanmeldung in Deutschland, b) bei einer Gewerbeanmeldung in Argentinien
6. Wenn die AGB nach deutschem Recht gelten, wo ist für B2B-Kunden der Gerichtsstand anzusetzen? Ich gehe davon aus, dass bei der Wahl des Gerichtsstandes in Argentinien auch das argentinische Recht zur Anwendung kommt. Ist dies abhängig von der Gewerbeanmeldung? Kann ich mich bei der Wahl des Gerichtsstandes in Deutschland immer von einem deutschen Anwalt vor Ort vertreten lassen, ohne selbst vor Gericht zu erscheinen?
7. Gilt bei einer Gewerbeanmeldung in Deutschland das deutsche Recht bei Schadensersatzforderungen? Bei einer Gewerbeanmeldung in Argentinien, aber deutschen Kunden, welches Recht käme da im Hinblick auf Schadensersatzforderungen zur Anwendung?
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
die Antworten auf Ihre Fragen sowie weiterführende Hinweise habe ich in der Anlage hier hochgeladen. Zwei Fragen gehören zum Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Ra
Sie haben eine Frage im Bereich Steuerrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen